Informationen zur Soforthilfe Wärme - gemäß § 4 Abs. 4 EWSG Wärme

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Erdgas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.

 

Um die Haushalte und kleinere Gewerbekunden kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Wärmekunden erhalten ebenso wie Gaskunden für den Monat Dezember 2022 eine staatliche Soforthilfe, die sich an dem monatlichen Abschlag für September 2022 orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Preissteigerungen zum Jahresende: Auf die Höhe des Septemberabschlages 2022 ist ein Aufschlag von 20 Prozent zu gewähren.

Hier finden Sie alle Informationen zur Soforthilfe Erdgas.

Wer erhält die Soforthilfe Wärme?

Als unser Kunde fallen Sie in den Anwendungsbereich des Soforthilfegesetzes (siehe § 4 Abs. 1 EWSG: Kunden, die die gelieferte Wärme zu eigenen Zwecken verbrauchen oder den Mietern zur Nutzung zur Verfügung stellen, sofern der Jahresverbrauch 1.500.000 Kilowattstunden je Entnahmestelle nicht übersteigt) und profitieren damit automatisch von der Soforthilfe. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag (fällig Ende Dezember) nicht eingezogen. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen Sie die Zahlungen für Dezember nicht leisten. In Ihrer Jahresabrechnung wird dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet. Es geht Ihnen kein Geld verloren.

Bei allen Kunden die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.

Von der Soforthilfe profitieren auch größere Verbraucher

Die Soforthilfe erhalten gezielt auch größere Verbraucher wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier basiert die Entlastung auf dem Abschlag für September 2022. 

Weitere Maßnahmen

Die sogenannten Energiepreisbremsen sollen die Preise weiter dämpfen. Eines ist aber klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energie-Kosten bewegen, leider nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Erdgas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht. Dies wirkt sich unvermeidlich auch auf den Wärmemarkt aus. Wir werden uns also daran gewöhnen müssen, dass Erdgas und Wärme in den kommenden Jahren teuer bleiben werden.

Wir haben alle Infos zu den Energiepreisbremsen für Sie zusammengefasst. 

Energiesparen als wichtigstes Mittel

Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld - denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.

Weitere Energiespartipps finden Sie in unserem Flyer.