Zahlhilfe

Was tun, um die Energiesperre zu verhindern:

Sollte Ihnen der Ausgleich der Forderung derzeit nicht möglich sein, haben Sie gemäß der StromGVV und GasGVV die Möglichkeit mit der Abwendungserklärung die Zählersperrung abzuwenden.

Die Abwendungserklärung ist nur gültig, wenn diese vollständig ausgefüllt ist und vor einer Sperrung bei uns eingeht. Sie enthält eine Stundung bis zu 14 Tagen. Es sind bei den enthaltenen Teilzahlungen sowohl wöchentliche als auch monatliche Zahlungen möglich. Die gesamte Schuld muss spätestens nach 6 Monaten beglichen werden. 

Bitte informieren Sie sich vor dem Ausfüllen der Abwendungsvereinbarung über die offenen Beträge unter der Telefonnummer 09353 7901199805 oder per E-Mail unter service-center@~@die-energie.de.