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Messstellenbetrieb Strom

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen über den Messstellenbetrieb der ENERGIE.

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DIE ENERGIE startet ab 2025 den stufenweisen Einbau von intelligenten Messsystemen (iMSys) für bestimmte Verbrauchs- und Erzeugungsgruppen nach dem aktuellen Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Der Zeitpunkt für den Wechsel hängt unter anderem vom Alter Ihres aktuellen Zählers und seiner Eichfrist ab.

Sie haben Interesse sich ein intelligentes Messsystem vor dem eigentlichen Pflichttermin einbauen zu lassen? Dann melden Sie sich einfach hier an.

Das Angebot zum Wechsel des bestehenden Zählers auf ein iMSys ist derzeit nur von folgenden Kundengruppen nutzbar:

  • Bezugskunden mit einem Verbrauch ≤ 100.000 kWh/a
  • Betreiber von Erzeugungsanlagen mit einer Anlagenleistung ≤ 100 kW
  • Anschlussnutzer in der Netzebene 7 (Niederspannung)

Bei folgenden Konstellationen schließen wir derzeit aus technischen Gründen den Wechsel auf ein iMSys aus:

  • Anlagen, bei denen am Zählerplatz keine ausreichende Mobilfunkverbindung vorhanden ist.
  • Anlagen, bei denen die beantragte Zählerart bereits vorhanden ist.
  • Messstellenbetrieb, der durch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber ausgeführt wird.
  • Anlagen, bei denen der Zählerplatz die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt. Sprechen Sie hierzu bitte Ihren Elektrofachbetrieb im Vorfeld an, ggf. ist hier vorab eine Erneuerung der Zählerverteilung notwendig.

Für den Messstellenbetrieb stellen wir entsprechend Ihrem jährlichen Verbrauch oder Ihrer installierten Erzeugungsleistung einen jährlichen Betrag gemäß unserem Preisblatt in Rechnung. Der Auftrag steht unter Vorbehalt der technischen Umsetzbarkeit des Einbaus. Sollte sich daher im Rahmen der Machbarkeitsprüfung herausstellen, dass Ihre Messstelle noch nicht umrüstbar ist, sind wir verpflichtet, einen vorzeitigen Einbau einer sog. modernen Messeinrichtung (mME) vorzunehmen.

Alle von uns eingesetzten Zähler genügen den gesetzlichen Anforderungen. Die Funktionsfähigkeit und Kompatibilität mit der Hardware von Drittanbietern (z. B. kundeneigene Ausleseadapter) liegt nicht in unserem Verantwortungsbereich. Wünsche nach bestimmten Zählerherstellern können wir nicht berücksichtigen.

Die Verträge finden Sie bei unserem Partner der Visconto GmbH unter folgendem Link: 

https://www.visconto.de/leistungen/vertragsmanagement

Strom und Gas selbst ablesen - bequem, umweltschonend und auch ganz einfach!

Einmal im Jahr werden die Strom- und Erdgaszähler abgelesen. Sie haben von uns eine Mitteilung erhalten, in der wir Sie bitten, Ihren Zählerstand an uns zu übermitteln? Lesen Sie bitte einfach den Zählerstand der Messeinrichtung ab und senden Sie uns die Daten digital per QR-Code zu. Den entsprechenden QR-Code finden Sie auf unserem Anschreiben. Alternativ können Sie uns die Ablesekarte auch per Post zu senden oder in einer unserer drei Betriebsstellen in Karlstadt, Lohr und Veitshöchheim abgeben. 
Zählerablesung? Wie das Ganze funktioniert, erklären wir Ihnen gerne untenstehend. 
 

Abrechnung der Messentgelte

Die Abrechnung Ihres Messstellenbetriebs erfolgt bei konventionellen Messeinrichtungen (Ferraris-Zähler) zwischen Ihrem Netzbetreiber und Ihrem Lieferanten im Rahmen der Netznutzungsabrechnung (kombinierter Vertrag).

Bei modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) wird in der Regel von uns als Ihrem Messstellenbetreiber (MSB) die Abrechnung gegenüber dem Lieferanten automatisch angefragt. Zumeist übernimmt der Lieferant dann das Messentgelt. Lehnt Ihr Lieferant jedoch die Übernahme der Messentgelte ab, erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber Ihnen als Kunde (getrennter Vertrag). 

In Fällen, in denen das Messentgelt die Preisobergrenze für Ihren Bezug (Zweirichtungszähler für z. B. EEG-Anlage) übersteigt erfolgt die Abrechnung ebenfalls direkt an Sie. 

Der Vertrag zwischen Ihnen und uns als Ihrem Messstellenbetreiber kommt automatisch – ohne Unterschrift – durch Ihren Strombezug bzw. Stromeinspeisung aus dem Netz zustande.

Für die MSB-Abrechnung ist ein separates Mandat von Ihnen zu beauftragen, da hier ein eigenes Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns besteht. Eine eventuell von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung im Bereich Lieferant (z. B. Jahresabrechnung) oder Netz (z. B. EEG-Abrechnung) kann hier leider nicht angewendet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.

In den meisten Fällen bezieht sich Ihr bestehendes Kundenportal auf das Vertragsverhältnis mit Ihrem Lieferanten. Bei der Abrechnung des Messstellenbetriebs handelt es sich jedoch um eine Rechnung von uns als Messstellenbetreiber – Sie werden diese daher nicht in Ihrem Lieferantenkundenportal einsehen können.