Messstellenbetrieb Strom
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen über den Messstellenbetrieb der ENERGIE.
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DIE ENERGIE startet ab 2025 den stufenweisen Einbau von intelligenten Messsystemen (iMSys) für bestimmte Verbrauchs- und Erzeugungsgruppen nach dem aktuellen Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Der Zeitpunkt für den Wechsel hängt unter anderem vom Alter Ihres aktuellen Zählers und seiner Eichfrist ab.
Sie haben Interesse sich ein intelligentes Messsystem vor dem eigentlichen Pflichttermin einbauen zu lassen? Dann melden Sie sich einfach hier an.
Das Angebot zum Wechsel des bestehenden Zählers auf ein iMSys ist derzeit nur von folgenden Kundengruppen nutzbar:
- Bezugskunden mit einem Verbrauch ≤ 100.000 kWh/a
- Betreiber von Erzeugungsanlagen mit einer Anlagenleistung ≤ 100 kW
- Anschlussnutzer in der Netzebene 7 (Niederspannung)
Bei folgenden Konstellationen schließen wir derzeit aus technischen Gründen den Wechsel auf ein iMSys aus:
- Anlagen, bei denen am Zählerplatz keine ausreichende Mobilfunkverbindung vorhanden ist.
- Anlagen, bei denen die beantragte Zählerart bereits vorhanden ist.
- Messstellenbetrieb, der durch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber ausgeführt wird.
- Anlagen, bei denen der Zählerplatz die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt. Sprechen Sie hierzu bitte Ihren Elektrofachbetrieb im Vorfeld an, ggf. ist hier vorab eine Erneuerung der Zählerverteilung notwendig.
Für den Messstellenbetrieb stellen wir entsprechend Ihrem jährlichen Verbrauch oder Ihrer installierten Erzeugungsleistung einen jährlichen Betrag gemäß unserem Preisblatt in Rechnung. Der Auftrag steht unter Vorbehalt der technischen Umsetzbarkeit des Einbaus. Sollte sich daher im Rahmen der Machbarkeitsprüfung herausstellen, dass Ihre Messstelle noch nicht umrüstbar ist, sind wir verpflichtet, einen vorzeitigen Einbau einer sog. modernen Messeinrichtung (mME) vorzunehmen.
Alle von uns eingesetzten Zähler genügen den gesetzlichen Anforderungen. Die Funktionsfähigkeit und Kompatibilität mit der Hardware von Drittanbietern (z. B. kundeneigene Ausleseadapter) liegt nicht in unserem Verantwortungsbereich. Wünsche nach bestimmten Zählerherstellern können wir nicht berücksichtigen.
Die Verträge finden Sie bei unserem Partner der Visconto GmbH unter folgendem Link:
Strom und Gas selbst ablesen - bequem, umweltschonend und auch ganz einfach!
Einmal im Jahr werden die Strom- und Erdgaszähler abgelesen. Sie haben von uns eine Mitteilung erhalten, in der wir Sie bitten, Ihren Zählerstand an uns zu übermitteln? Lesen Sie bitte einfach den Zählerstand der Messeinrichtung ab und senden Sie uns die Daten digital per QR-Code zu. Den entsprechenden QR-Code finden Sie auf unserem Anschreiben. Alternativ können Sie uns die Ablesekarte auch per Post zu senden oder in einer unserer drei Betriebsstellen in Karlstadt, Lohr und Veitshöchheim abgeben.
Zählerablesung? Wie das Ganze funktioniert, erklären wir Ihnen gerne untenstehend.
Zählerablesung
In unserem Netzgebiet führen wir standardmäßig die Ablesung Ende September eines jeden Jahres durch. Sind Sie Einspeiser? Dann findet der jährliche Ablesezyklus Ende Dezember statt. Die Ableseaufforderung wird Ihnen rechtzeitig zugestellt – Sie müssen dafür nichts Weiteres tun.
Auch das ist ganz einfach.
Bei den schwarzen Ferraris-Stromzählern lesen Sie den vollständigen Zählerstand auf dem Rollenzählwerk ab; ebenso auf den analogen Erdgaszählern.
Haben Sie bereits eine moderne Messeinrichtung für Ihren Stromverbrauch bzw. die Einspeisung? D. h. Ihr Zähler hat bereits ein digitales Display? Lesen Sie einfach die sogenannte OBIS-Kennzahl (1.8.0 Stromverbrauch ggf. 2.8.0 Einspeisung) ab. Bitte warten Sie hierbei einen kleinen Moment, denn die Anzeige rolliert automatisch. Bei Ihnen wurde ein Doppeltarifzähler installiert? Bei einem Zähler mit einer Doppeltarifmessung - Tag- und Nachtverbrauch oder auch Hochtarif und Niedertarif genannt - wird der Verbrauch getrennt erfasst. D. h. Sie müssen die OBIS-Kennzahl 1.8.1 für Nachtstromverbrauch und die 1.8.2 für Tagstromverbrauch des Doppeltarifzählers ablesen.
Und hier nochmal alle Kennzahlen für Sie im Überblick:
| OBIS-Kennzahl | Art |
| 1.8.0 | Stromverbrauch / Eintarifzähler |
| 2.8.0 | Gesamte Stromeinspeisung / Zweirichtungszähler oder Erzeugungszähler |
| 1.8.1 | Nachtstromverbrauch (NT) / Doppeltarifzähler |
| 1.8.2 | Tagstromverbrauch (HT) / Doppeltarifzähler |
Wenn wir keinen Zählerstand von Ihnen erhalten haben oder dieser zu spät bei uns eingeht, werden wir diesen rechnerisch ermitteln. Es sollte allerdings auch in Ihrem Interesse sein, eine Jahresabrechnung mit tatsächlichen Verbrauchswerten zu erhalten. Denn eine nachträgliche Änderung verursacht unnötigen Aufwand auf beiden Seiten, führt zu Verzögerungen und ist zeitraubend. Daher: Besser präventiv ablesen als zeitaufwendig korrigieren!
Vermutlich kam es zu einem Fehler bei der Übermittlung oder Sie haben die Ablesewerte zu spät übertragen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit unserem Kundenservice auf .
Sie möchten künftig die Ableseaufforderung digital erhalten und dabei die Umwelt schonen? Über den QR-Code auf unserem Anschreiben können Sie sich gerne registrieren und Ihre persönliche E-Mail-Adresse hinterlegen. Die nächste Ablesekarte erhalten Sie dann digital in Ihrem E-Mail-Postfach. Wir sagen Danke!
Wenn Sie keine Ableseaufforderung von uns erhalten haben, liegt dies daran, dass bei Ihnen bereits ein intelligentes Messsystem (iMSys) verbaut wurde oder Sie Einspeiser sind und Ihre Zähler per Zählerfernauslesung ausgelesen werden. D. h. alles easy - Sie müssen nichts Weiteres tun!
Kleinsterzeugungsanlagen (Balkonkraftwerke) unterliegen den gesetzlichen Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Demnach sind Sie verpflichtet, uns die Zählerstände Ihrer Anlage mitzuteilen – auch wenn Sie auf eine Einspeisevergütung verzichten, da Sie den Strom selbst verbrauchen.
Datenschutz wird bei uns großgeschrieben. Alle Informationen rund um das Thema Daten-schutz finden Sie hier: www.die-energie.de/datenschutz


