Installateure

Da Sie für uns ein wichtiger Partner sind, legen wir größten Wert darauf, Sie so gut und umfassend wie möglich zu unterstützen.

Zögern Sie also nicht, uns bei Fragen oder Problemen umgehend zu kontaktieren.

Alle für Sie wesentlichen Unterlagen und Formulare haben wir nachfolgend übersichtlich geordnet und als PDF-Dateien für Sie zum Downloaden eingestellt.

Herausforderungen im Verteilnetz

Wir als Netzbetreiber begrüßen den Ausbau von E-Mobilität und Wärmepumpen, doch die höhere Leistung und gleichzeitige Stromnutzung dieser Geräte stellen das Niederspannungsnetz zunehmend vor Herausforderungen.


Ziel des § 14a EnWG

Um die Stromversorgung in der Niederspannung jederzeit sicherzustellen, wurde der § 14a EnWG eingeführt. Ab dem 1. Januar 2024 müssen neue Anlagen im Niederspannungsnetz, darunter Wärmepumpen, Kälteerzeuger, Elektro-Ladepunkte und Batteriespeicher ab 4,2 kW, gemäß § 14a gesteuert werden können. Ihr Haushaltsverbrauch wird von einer möglichen Steuerung nicht erfasst.


Vorteile für Verbraucher

Verbraucher mit steuerbaren Einrichtungen profitieren von reduzierten Netzentgelten. Sie haben die Wahl zwischen einer festen Pauschale oder einer prozentualen Reduzierung des Arbeitspreises.


Steuerung im Überblick

Eine Steuerung erfolgt nur bei drohender Netzüberlastung, zunächst nur maximal zwei Stunden täglich und wird vom Netzbetreiber im Vorfeld angekündigt. Idealerweise erfolgt die Steuerung über ein Smart Meter. Aktuell bestehen bei uns im Netzgebiet keine entsprechenden Engpässe – falls sich dies ändert, werden wir uns rechtzeitig bei Ihnen melden.


Weitere Aspekte

Bei mehreren steuerbaren Geräten hinter einem Netzanschlusspunkt kann separat oder simultan gesteuert werden. Die Herstellung der Steuerbarkeit ist durch Sie als Anlagenbetreiber zu verantworten. Hierzu können Sie uns als Netzbetreiber oder den Messstellenbetreiber beauftragen. Bestehende Anlagen vor dem 1. Januar 2024 können in die neue Regelung wechseln, dafür ist eine Anfrage beim Netzbetreiber erforderlich.