FAQs
Abrechnung, Rechnung, Zahlungsformalitäten
Unterjährig zahlen Sie 11 Abschläge auf Ihren zu erwartenden Jahresverbrauch. Einmal im Jahr bekommen Sie dann die Jahresverbrauchsabrechnung (falls gewünscht, auch häufiger!). Dann wird der tatsächliche Verbrauch dem erwarteten Verbrauch gegenübergestellt und abgerechnet. Sollten Sie weniger verbraucht haben, erhalten Sie dann eine Rückzahlung. Sollten Sie mehr verbraucht haben, ist eine Nachzahlung zu leisten.
Die 11 Abschläge pro Jahr werden auf Basis des zu erwartenden Jahresverbrauchs berechnet. Die Grundlage für diese Berechnung bildet der Vorjahresverbrauch und/oder der angegebene Verbrauch (z. B. bei einem Neueinzug) und/oder eine Hochrechnung. Falls ein überdurchschnittlich hoher oder ein besonders niedriger Jahresverbrauch zu erwarten ist, empfiehlt es sich, die Abschlagshöhe direkt mit unseren Abrechnungsexpert*innen abzustimmen.
Weil bei Preisvergleichen oft – um ein Sprichwort zu benutzen – Äpfel mit Birnen verglichen werden, ist es wichtig, Folgendes zu wissen: Viele Versorger setzen auf 12 Abschläge pro Jahr. Bei uns sind es dagegen nur 11 Abschläge pro Jahr. Doch Abschläge taugen sowieso nicht für einen Preisvergleich! Denn Abschläge sind ja nur eine Art ‚Anzahlung‘ auf die finale Endabrechnung, die in aller Regel einmal im Jahr über die Jahresendabrechnung ermittelt wird. Bei uns ist es übrigens genau deshalb auch problemlos möglich, Ihren Abschlag an einen eventuell besonders niedrigen oder einen besonders hohen Verbrauch anzupassen!
Bei der ENERGIE haben Sie die Wahl. Sie können Ihre Rechnung per Überweisung ausgleichen oder am bequemen Lastschriftverfahren teilnehmen. Wir empfehlen allerdings, am Lastschriftverfahren teilzunehmen – so vermeiden Sie (was sonst immer mal wieder geschieht), versehentlich 12 Abschläge statt der bei der ENERGIE üblichen 11 Abschläge zu überweisen oder anstehende Fälligkeitstermine zu übersehen. Und: Eventuelle Guthaben aus der Jahresendabrechnung lassen sich auch wesentlich einfach auszahlen – bzw. evtl. Nachzahlungen unaufwändiger einziehen. Kurzum: Das Lastschriftverfahren macht das Miteinander wesentlich einfacher und unkomplizierter!
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Sie uns Bankdaten und alle Arten von Zahlungsinformationen (u. a. Einrichtung eines SEPA-Mandats) bitte immer schriftlich zukommen lassen oder dafür als Kunde der ENERGIE die entsprechenden Kommunikationsmöglichkeiten unseres Online-Service-Portals nutzen.
Unser Tipp: Als Kunde am besten für den Online-Service anmelden, darüber lässt sich vieles besonders einfach regeln!
Absolut entscheidend: Bitte einen anstehenden Zahlungstermin nicht einfach ohne Zahlung verstreichen lassen! Unbedingt rechtzeitig vorher Kontakt mit uns aufnehmen und uns frühzeitig über die Situation informieren (wenn z. B. das Konto aktuell keine ausreichende Deckung aufweist). Wir finden bestimmt eine Lösung für Ihre Situation und vereinbaren mit Ihnen persönlich das konkrete Vorgehen bei einer kurzfristigen Zahlungsschwierigkeit! Denken Sie bitte auch daran: Wird nicht fristgerecht gezahlt, können weitere Kosten entstehen, die zusätzlich geschultert werden müssen. Das lässt sich vermeiden, wenn wir frühzeitig miteinander sprechen!
Ja. Wenn Sie dies wünschen, können wir gemeinsam mit Ihnen auch öfter abrechnen. Kontaktieren Sie uns – dann klären wir das im persönlichen Gespräch.
Ja, gerne. Kontaktieren Sie uns doch einfach direkt und wir erläutern Ihnen die Details. Tatsächlich gibt es unter anderem sehr umfassende rechtliche Vorgaben – die machen es nicht eben einfach, die Rechnung so aufzubauen, dass sie schnell und einfach nachvollzogen werden kann.
Wir haben für Sie eine Beispielrechnung mit Erläuterungen versehen, die Ihnen bestimmt weiterhilft.
Allgemein
In unserem Internetauftritt werden zu jedem Themenbereich immer die jeweils relevanten Kontaktdaten mit dargestellt. Zusätzlich haben wir nachfolgend zu besonders häufig kontaktierten Themenbereichen für Sie eine Übersicht der wohl wichtigsten Hotlines zusammengestellt:
Kundenservice | 09353 790199801 |
Kundenbuchhaltung | 09353 790199805 |
Wechselprozesse | 09353 790199804 |
Einspeisemanagement | 09353 790199803 |
Vertrieb | 09353 7901-633 |
Monatskundenabrechnung | 09353 790199802 |
Förderungsmanagement | 09353 790199805 |
Das ist ein Abrechnungsprinzip der ENERGIE, bei dem bei allen unseren Sonderprodukten innerhalb eines Vertrags, und zwar sowohl bei Strom als auch bei Erdgas, immer nach dem für Sie günstigsten Preismodell abgerechnet wird. Ihr tatsächlicher Jahresverbrauch wird also immer so eingestuft, wie dies finanziell für Sie am vorteilhaftesten ist. So sind Sie bei einer Veränderung Ihres Jahresverbrauchs automatisch im für Sie günstigsten Preismodell – ohne dass Sie dafür aktiv werden müssen.
Mit der Grundversorgung wird immer das Energieversorgungsunternehmen betreut, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet beliefert. Das ist gesetzlich geregelt. meinSTROM KLASSIK ist hier vor Ort für den Strombereich die sogenannte „Grundversorgung“ im regionalen Netzgebiet, meinERDGAS KLASSIK im Erdgasbereich. Für Sie als Kunde bedeutet das, dass Sie automatisch, und zwar ohne, dass dafür ein Vertrag angeschlossen werden muss, immer dann mit meinSTROM KLASSIK oder meinERDAS KLASSIK versorgt werden, wenn Sie sich nicht ausdrücklich für ein anderes Strom- oder Erdgasprodukt entscheiden und einen entsprechenden Vertrag abschließen. Wichtig zu wissen: Die Grundversorgungsprodukte sind etwas teurer als die Sonderprodukte. Wir raten deshalb dazu, zu einem unserer Sonderprodukte zu wechseln. Das ist auch ganz einfach. Sie erhalten z. B. gleich zu Beginn der Strom- bzw. Erdgaslieferung ein Begrüßungsschreiben, in dem Sie alle Angaben zur Strom- bzw. Erdgasversorgung, wie z. B. die Höhe des monatlichen Abschlags, einsehen können – darüber hinaus liegen dem Begrüßungsschreiben auch gleich Unterlagen für den Abschluss eines günstigeren Sondervertrags bei. Komfortabler geht es kaum. Falls Sie Fragen zu der Thematik haben, helfen wir selbstverständlich gerne weiter.
Unbundling beschreibt die staatlich vorgeschriebene Trennung von Netz und Vertrieb in der Versorgungswirtschaft. Damit wird sichergestellt, dass verschiedene Anbieter über ein einziges Versorgungsnetz ihre Leistungen anbieten können, ohne vom Betreiber des Netzes bevorzugt oder benachteiligt zu werden. Tatsächlich müssen alle Anbieter exakt die gleichen Netzentgelte bezahlen. Aus diesem Grund wird bei einem Neubau oder einer umfassenden Veränderung der Netzanschluss-Situation auch so strikt zwischen dem Anschluss ans Netz – und der eigentlichen Versorgung mit den Produkten Strom oder Erdgas unterschieden!
Zunächst einmal möchten wir Sie bei Problemen bitten, uns doch freundlicherweise immer direkt darauf anzusprechen – in den allermeisten Fällen finden wir dann eine einvernehmliche Lösung. Sollte das nicht möglich sein, kann auch die unabhängige Schlichtungsstelle Energie e.V. eingebunden werden. Die Details zur Problembewältigung haben wir für Sie auf einer speziellen Unterseite dieses Internetauftritts zusammengetragen.
Einziehen, Umziehen, Wegziehen
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
Möglichkeit 1: Sie sind bereits Kunde der ENERGIE. Dann können Sie uns Ihren Umzug am einfachsten über unseren Online-Service melden oder uns alternativ dazu per Mail oder Brief (bitte immer schriftlich, weil es sich bei einem Umzug rein rechtlich um eine „außerordentliche Kündigung“ handelt) informieren. Bei der Nutzung des Online-Services werden automatisch alle relevanten Daten und Informationen abgefragt. Ansonsten übermitteln Sie uns bitte unbedingt die Zählernummern und Zählerstände Ihres bisherigen und außerdem die Ihres neuen Wohnorts sowie den genauen Umzugstermin.
Möglichkeit 2: Sie sind noch kein Kunde der ENERGIE und beziehen zum Beispiel das erste Mal eine eigene Wohnung oder ziehen neu von außerhalb in das Versorgungsgebiet der ENERGIE. In beiden Fällen gilt: Am einfachsten ist es, wenn Sie unseren Tarifrechner nutzen, dort die Postleitzahl Ihres neuen Wohnorts und Ihre zu erwartende Jahresverbrauchsmenge an Strom und/oder Erdgas eingeben (Symbole helfen bei der Einschätzung, falls Ihnen keine Werte bekannt sind). Im nächsten Schritt können Sie dann Ihren Wunschtarif auswählen und werden danach automatisch durch die weiteren notwendigen Schritte begleitet. Um alles Weitere kümmern dann wir uns! (Alternativ können Sie uns auch – unter Angabe Ihrer Kontaktdaten – per Brief oder Mail über Ihre Zuzugs- oder Einzugsabsicht informieren. Bitte vergessen Sie dann nicht, uns die Zählernummern und Zählerstände Ihres künftigen Wohnorts sowie den genauen Einzugstermin zu nennen und uns außerdem anzugeben, welchen Tarif Sie wünschen – damit wir einen entsprechenden Vertrag für Sie unterschriftsreif vorbereiten können.)
Wichtig zu wissen: Wenn wir Sie auch nach einem Umzug an einen Ort außerhalb unseres Netzgebietes versorgen dürfen, gelten dort andere Netzentgelte, so dass sich der Endpreis von dem in unserem Netzgebiet unterscheiden kann!
In so einem Fall erfolgt die Versorgung automatisch durch den örtlichen Grundversorger (hier im Netzgebiet sind das wir – also DIE ENERGIE) und zwar in den Grundversorgungstarifen meinSTROM KLASSIK und meinGAS KLASSIK. Die Grundversorgung stellt sicher, dass Haushalte immer mit Strom und/oder Gas versorgt werden – eine Unterbrechung der Versorgung ist daher ausgeschlossen. Wichtig: Die Grundversorgungsprodukte sind etwas teurer als die von uns ebenfalls angebotenen Sonderprodukte. Wir empfehlen deshalb, kurzfristig von der Grundversorgung zu einem unserer Sonderprodukte zu wechseln. Das spart Geld und ist auch kurzfristig möglich, denn die Grundversorgung kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die Sonderprodukte haben im Unterschied dazu längere Kündigungsfristen, dafür lassen sich damit Kosten einsparen.
Wichtig zu wissen: Erfolgt eine Anmeldung bei uns, liegt dem Begrüßungsschreiben für Neukunden immer ein Vertragsformular bei, mit dem ganz einfach zu einem Sonderprodukt gewechselt werden kann. Und noch ein Hinweis: Bei Umzügen ist es IMMER notwendig, sich beim Grundversorger an- bzw. abzumelden - und zwar unabhängig davon, ob man/frau danach Strom oder Gas vom Grundversorger oder einem anderen Anbieter beziehen möchte.
Als Kunde der ENERGIE können Sie am einfachsten mit uns über unseren Online-Service kommunizieren und uns darüber auch über Ihren endgültigen Wegzug informieren. Falls Sie das nicht auf diesem Wege tun wollen, informieren Sie uns bitte schriftlich (per Mail oder Brief) über Ihren Wegzug – unter Angabe Ihrer Kontaktdaten (alt und neu!), der Zählernummern und Zählerstände Ihres bisherigen Wohnsitzes sowie des genauen Umzugstermins.
Energiepreisbremsen
Durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat sich die Situation an den Energiemärkten in Deutschland und Europa im Verlauf des Jahres 2022 immer weiter verschärft. Durch fehlende Erdgaslieferungen aus Russland und die Verknappung des Angebots haben sich die Börsenpreise für Erdgas und Strom massiv verteuert.
Die aktuell hohen Energiepreise belasten Haushalte und Unternehmen in Deutschland enorm. Die Bundesregierung hat ein umfangreiches aus Mitteln des Bundes finanziertes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Dazu zählt zum Beispiel, dass der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag 2022 für Erdgas und Wärme übernommen hat und die Strom- und Gaspreisbremse, die ab März 2023 rückwirkend für die Monate Februar und Januar greift. Die Preisbremsen gelten zunächst bis 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung bis 30. April 2024 hält sich die Bundesregierung offen.
Wenn Sie per Bankeinzug bezahlen, müssen Sie nichts tun. Sie erhalten die Entlastungen automatisch über Ihren monatlichen Abschlag bzw. über Ihre Abrechnung. Wir informieren Sie bis spätestens Ende Februar darüber, wie sich Ihr Abschlag durch die Preisbremse verändert. Wenn Sie uns kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben und Ihren Abschlag selbst überweisen, erhalten Sie bis spätestens Ende Februar eine Information über Ihren neuen Abschlag, sodass Sie diesen anpassen können.
Als Mieter haben Sie häufig keinen direkten Vertrag mit Ihrem Erdgas- oder Wärmeversorger abgeschlossen, sondern Ihr Vermieter. Ihr Vermieter erhält deshalb die Entlastungen und muss diese im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an Sie weitergeben. In bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn Ihre Betriebskostenvorauszahlung bereits deutlich erhöht wurde, müssen Ihre monatlichen Vorauszahlungen bereits während der laufenden Abrechnungsperiode angepasst werden. Setzen Sie sich am besten direkt mit Ihrem Vermieter in Kontakt, sollten Sie Fragen dazu haben.
Private Haushalte und Unternehmen, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Erdgas verbrauchen, sowie gesetzlich bestimmte andere Kundengruppen (z.B. Vereine) erhalten 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 12 Cent pro Kilowattstunde. Wird Fernwärme bezogen, wird der Preis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt.
Sparen lohnt sich also, denn: verbraucht man mehr als 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs muss dafür der in der Regel deutlich höhere Vertragspreis bezahlt werden.
Für Stromkundinnen und -kunden, die maximal 30 000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, wird der Preis für 80% des Vorjahresverbrauchs auf 40 ct / kWh gedeckelt. Der Vorjahresverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch des Jahres 2021. Sollte kein Verbrauch vorliegen, zum Beispiel, weil Sie ein neues Haus gebaut haben, wird eine Schätzregel angewendet.
Es lohnt sich, den Stromverbrauch zu reduzieren: wird mehr als 80% im Vergleich zum Vorjahr verbraucht, muss der i.d.R. höhere Vertragspreis bezahlt werden.
Die Höhe der Entlastung errechnet sich für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell und basiert auf einem komplexen Rechenverfahren.
Beispiel:
Durch die Energiekrise hat sich der Erdgasarbeitspreis von Familie Müller von 7 Cent pro Kilowattstunde auf 22 Cent pro Kilowattstunde innerhalb von 12 Monaten mehr als verdreifacht. Ihre Erdgasrechnung würde sich dadurch sehr stark erhöhen. Mit der Gaspreisbremse möchte die Bundesregierung Familie Müller entlasten und deckelt den Erdgaspreis für 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 ct / kWh.
Familie Müller erhält vom Staat deshalb die Differenz zwischen Vertragspreis (22 ct / kWh) und dem gedeckelten Preis (12 ct / kWh) als Entlastung. Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 15.000 kWh erhält sie somit für 80 Prozent - also 12.000 kWh - eine Entlastung von 10 Cent je Kilowattstunde. Die staatliche Unterstützung für das Vertragsjahr beträgt damit 1.200 Euro.
Familie Müller versucht trotzdem möglichst viel Erdgas zu sparen, denn auch der gedeckelte Preis ist fast doppelt so hoch wie ihr früherer Erdgaspreis und für jede Kilowattstunde, die über das 80%-Kontingent hinausgeht, muss sie den Vertragspreis von 22 Cent pro Kilowattstunde bezahlen.
Die Höhe der Entlastung errechnet sich für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell und basiert auf einem komplexen Rechenverfahren.
Beispiel:
Durch die Energiekrise ist der Strompreis von Familie Müller von 30 Cent pro Kilowattstunde auf 50 Cent pro Kilowattstunde gestiegen. Ihre Stromrechnung würde sich dadurch deutlich erhöhen. Mit der Strompreisbremse möchte die Bundesregierung Familie Müller entlasten und deckelt den Preis für 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde.
Familie Müller erhält vom Staat deshalb die Differenz zwischen Vertragspreis (50 ct / kWh) und dem gedeckelten Preis (40 ct / kWh) als Entlastung. Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 4.500 kWh erhält sie somit für 80 % - also 3.600 kWh - eine Entlastung von 10 Cent je Kilowattstunde. Die staatliche Unterstützung für das Vertragsjahr beträgt damit 360 Euro.
Familie Müller versucht trotzdem möglichst viel Strom zu sparen, denn auch der gedeckelte Preis ist deutlich höher als ihr früherer Strompreis und für jede Kilowattstunde, die über das 80%-Kontingent hinausgeht, muss sie 50 Cent pro Kilowattstunde bezahlen.
Ihr Entlastungsbetrag wird auf Grundlage des prognostizierten Jahresverbrauchs ermittelt. Die ENERGIE erhält Ihren prognostizierten Jahresverbrauch vom zuständigen Netzbetreiber. Dieser Wert kann von uns grundsätzlich nicht geändert oder angepasst werden. Die ENERGIE ist sogar gesetzlich verpflichtet, diesen vom Netzbetreiber bereitgestellten Wert zur Berechnung des Preisdeckels zu benutzen. Beim prognostizierten Jahresverbrauch handelt es sich um einen Prognosewert. Er kann sich deshalb vom Jahresverbrauch in Ihrer letzten Abrechnung unterscheiden.
Wir sind gesetzlich verpflichtet bei Preisveränderungen die Kunden mindestens sechs Wochen von der Preiserhöhung zu informieren. Bei einer Preiserhöhung zum 01.01.2023 erhalten Sie bereits Mitte November die Information zur Preiserhöhung. Die Preisbremsen dagegen wurden erst kurz vor Weihnachten von der Bundesregierung beschlossen.
Daher konnten wir die Energiepreisbremsen in den Preisanpassungsschreiben noch nicht berücksichtigen und unsere Kundinnen und Kunden darüber informieren. Selbstverständlich setzen wir die Preisbremsen fristgerecht für Sie um. Sie erhalten die Entlastungen für Januar und Februar, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, mit Ihrem März-Abschlag. Detaillierte Informationen zu Ihrer persönlichen Entlastung und Ihrem neuen Abschlagsplan erhalten Sie bis spätestens Ende Februar 2023.
Bei einem Umzug wird zur Ermittlung Ihres Entlastungsbetrages die bisherige Verbrauchsprognose für die Wohnung oder für das Haus herangezogen. Auf dieser Basis wird dann Ihr Entlastungsbetrag berechnet.
Grundlage zur Ermittlung Ihres Entlastungsbetrags ist die aktuelle Prognose Ihres Verbrauchs durch den Netzbetreiber auf Basis des Vorjahresverbrauches. Sollten uns in Ausnahmefällen keine Daten vorliegen, wird auf die Verbrauchsprognose des Netzbetreibers zurückgegriffen.
Grundlage zur Ermittlung Ihres Entlastungsbetrags ist die Prognose Ihres Verbrauchs zum September 2022 auf Basis Ihres Vorjahresverbrauches. Sollten uns in Ausnahmefällen keine Daten vorliegen, wird auf die Verbrauchsprognose des Netzbetreibers zurückgegriffen.
Zu den mittleren und großen Unternehmen werden Firmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch gezählt. Bei diesen wird der Preis bei 13 Cent (zuzüglich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr - gedeckelt. Verbrauchen sie mehr, zahlen auch Unternehmen den regulären Marktpreis, den sie mit ihrem Versorger vertraglich vereinbart haben.
Die Preisbremsen treten ab März 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend auch für Januar und Februar. Grund dafür ist, dass die Umsetzung der Preisbremsen für die Energieversorger zahlreiche operative Herausforderungen mit sich bringt, insbesondere die Anpassung der erforderlichen IT-Prozesse.
Durch die staatlichen Entlastungen reduziert sich Ihr Abschlag ab März 2023. Da die Entlastungen für Januar und Februar bei Ihrem Abschlag im März berücksichtigt werden, wird dieser besonders gering ausfallen.
Beispiel: Für Familie Müller wird ein staatlicher Entlastungsbetrag für ihren Erdgasverbrauch in Höhe von 1.200 Euro berechnet. Bei 12 Abschlägen reduziert sich ihr monatlicher Abschlag somit um 100 Euro. Im Januar und Februar 2023 bezahlt Familie Müller ihren Abschlag noch gemäß Vertragspreis. Im März erhält sie dann die Entlastung für die Monate Januar, Februar und März. Dadurch ist ihr Abschlag im März besonders niedrig.
Ja, sparen lohnt sich mehr denn je!
Zum einen, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Sie erhalten nur für 80% Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.
Zum anderen aus folgendem Grund: Mit der Jahresabrechnung wird wie jedes Jahr der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. Sie erhalten den staatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 80% Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs immer. Wer es schafft, seinen Verbrauch unter die 80%-Marke zu drücken, erhält am Ende des Jahres im Rahmen der Abrechnung zusätzlich Geld zurück - die eingesparte Menge multipliziert mit dem höheren Vertragspreis. Sparen belohnt der Staat also besonders.
Niemand kann heute eine seriöse Prognose dazu abgeben, wie sich die Preise in Zukunft entwickeln werden. Marktbeobachter gehen davon aus, dass sich die Strom- und Erdgaspreise auch mittelfristig auf einem höheren Niveau als vor der Krise einpendeln werden. Um Ihnen ein Beispiel zu nennen: Am Terminmarkt wird Anfang Januar 2023 Erdgas für die Lieferung im Jahr 2025 mit sieben Cent pro Kilowattstunde gehandelt. Das ist dreimal mehr, als Anfang 2022 gezahlt werden musste. Der hohe Börsenpreis, der von der ENERGIE nicht beeinflusst werden kann, ist der Grund dafür, dass die Erdgaspreise leider weiter hoch bleiben werden.
Die Großhandelspreise für Erdgas sind zuletzt gesunken – wie wirkt sich das auf meinen Gaspreis aus?
Es sind gute Nachrichten für Kunden, dass die Großhandelspreise für Erdgas in den letzten Wochen wieder gefallen sind, nicht zuletzt aufgrund der nahezu vollständig gefüllten Gasspeicher und einer aktuell sehr milden Witterung. Unmittelbar hat das jedoch keinen Effekt auf den aktuellen Gaspreis der Kundinnen und Kunden der ENERGIE. Dies liegt daran, dass die ENERGIE die vertraglich vereinbarten Energiemengen für ihre Kunden frühzeitig und langfristig beschaffen. Und da die Gaspreise stark schwanken, kauft die ENERGIE nicht alles auf einmal ein, sondern beschafft das benötigte Erdgas in Teilmengen und Schritt für Schritt zu verschiedenen Zeitpunkten. Starke Veränderungen bei den Börsenpreisen wirken sich daher nicht unmittelbar und nicht 1:1 auf den Gaspreis für Endkunden aus.
Dies ist auch der Grund, weshalb der Gaspreis der Kundinnen und Kunden nicht im gleichen Umfang fällt, wenn die Börsenpreise kurzzeitig fallen. Preissenkungen an der Börse kommen erst mit einer gewissen Verzögerung bei den Kunden an. Umgekehrt steigt der Endkunden-Gaspreis auch nicht 1:1 mit dem Börsenpreis. Die vorausschauende Beschaffungsstrategie glättet die Entwicklungen an den Energiebörsen. Dadurch musste die ENERGIE in den zurückliegenden Monaten die Preise weniger stark anheben als Wettbewerber, die eine eher kurzfristige und spekulative Einkaufspolitik verfolgen.
Sicher ist, dass die ENERGIE Bezugskostensenkungen selbstverständlich weitergeben wird und fallende Preise an den Beschaffungsmärkten somit mittelfristig auch bei den Kundinnen und Kunden ankommen.
Erdgas
Der Preis für Erdgas setzt sich aus dem sogenannten Arbeitspreis und dem Grundpreis zusammen. Der Arbeitspreis ist verbrauchsabhängig und wird in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) angegeben. Der Grundpreis ist dagegen eine feste monatliche Pauschale, die in Euro pro Monat angegeben wird. Der Grundpreis deckt vor allem die Kosten für Zähler, die Ablesung bzw. Messung und die Jahresabrechnung. Der Arbeitspreis deckt die Kosten für die eigentliche Erdgaslieferung und alle anderen Kostenarten, die damit in Zusammenhang stehen.
ENERGIE-Kunden zahlen im Regelfall elf monatliche „Abschläge“ pro Jahr als Anzahlung auf die erbrachte Versorgungsleistung. Die Höhe der Abschläge orientiert sich dabei am bisherigen Energieverbrauch. Die geleisteten Abschlagszahlungen werden dann bei der Abrechnung – in aller Regel einmal pro Jahr, deshalb der Name „Jahresabrechnung“ – mit dem tatsächlichen Verbrauch gegengerechnet. Wurde weniger verbraucht, erhalten Kunden eine Rückzahlung. Wurde mehr verbraucht, kommt es zu einer Nachzahlung.
Das hängt davon ab, was Ihnen besonders wichtig ist. Am beliebtesten ist derzeit das Sonderprodukt meinERDGAS – das bietet ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis. Wem das Thema Ökologie besonders am Herzen liegt, für den ist meinÖKOGAS REGIO ein echter Tipp. Bei diesem Produkt werden die Emissionen, die bei der Nutzung von Erdgas entstehen, über dafür geeignete Klimaschutzprojekte zu 100 % ausgeglichen. Die Produktübersicht stellt klar heraus, welches Angebot für welchen spezifischen Bedarf Sinn macht.
Indem Sie den Tarifrechner verwenden. Einfach Postleitzahl eingeben und über die Symbolleiste mit den kleinen Haussymbolen die ungefähr zu beheizende Wohnraumgröße anwählen (oder im Eingabefeld die Verbrauchsmenge des letzten Jahres eingeben), dann werden Ihnen alle für Sie in Frage kommenden Angebote übersichtlich zur Auswahl dargestellt.
Über die CO2-Abgabe soll der klimarelevante CO2-Ausstoß Schritt für Schritt reduziert werden. Wie das genau funktioniert, haben wir auf der Produktseite für Erdgas dargestellt bzw. dort ein kurzes Erklärvideo für Sie eingestellt.
Ja. Wir bieten zum Beispiel eine persönliche Beratung an, für die Sie gleich hier einen Termin anfragen können. Außerdem haben wir zahlreiche Hinweise und Infos für Sie in einer Checkliste zusammengetragen, die wir für Sie mit in diesen Internetauftritt eingebunden haben.
Fachbegriffe
Normalerweise zahlen Kunden elf monatliche Abschläge als Anzahlung auf die gelieferte Energie. Die Zahlungen werden mit der Jahresrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlags orientiert sich am bisherigen Energieverbrauch.
Der Arbeitspreis ist der Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Energie.
Der Brennwert gibt an, wie viel Energie in kWh frei wird, wenn ein Kubikmeter Erdgas verbrannt wird.
Die Netzbetreibernummer kennzeichnet den örtlichen Verteilnetzbetreiber, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.
Den Grundpreis bezahlt man/frau unabhängig vom Verbrauch. Er deckt die Kosten für die Zähler, das Ablesen und die Jahresabrechnung.
Eine eindeutige Bezeichnung für eine Abnahmestelle im deutschen Energiemarkt. Die MaLo-ID identifiziert den jeweiligen Standort nach seiner erstmaligen Zuordnung dauerhaft; eine Veränderung der ID ist auch im Falle eines Netzbetreiberwechsels nicht vorgesehen, solange der Standort existiert.
Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie den Betrieb und die Wartung von Zählern.
Die (Verbrauchs)Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten.
Messwandler reduzieren zu hohe Ströme bzw. Spannungen. Multipliziert man/frau die Messgröße (z. B. Verbrauch, Leistung) mit dem Wandlerfaktor, erhält man/frau die tatsachliche Verbrauchs- oder Leistungsmenge.
Netzentgelte, die auch oft als Durchleitungsgebühren bezeichnet werden, zahlt man/frau für die Inanspruchnahme der Strom- und Erdgasnetze. Mit den Entgelten decken die Netzbetreiber die Kosten für Wartung, Instandhaltung, Bau und Betrieb.
Der Energieverbrauch für den jeweiligen Abrechnungszeitraum wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen. Bei manchen Tarifen wird der Verbrauch tageszeitabhängig erfasst (z. B. Hochtarif-/ Niedertarifzeit, Schwachlastzeit).
Der Ort, an den die Energie geliefert wird.
Im Vertragskonto sind die persönlichen Daten, die Angaben zur Verbrauchsstelle sowie alle Zahlungsvorgänge erfasst.
Erdgas wird in Kubikmetern (m3), gemessen. Je nach Region ist der Energiegehalt eines Kubikmeters Erdgas unterschiedlich. Um diese Schwankungen auszugleichen, wird der Verbrauch mit dem Brennwert des Erdgases multipliziert. Weil Druck und Temperatur das Volumen des Erdgases verändern, wird der Verbrauch mit der Zustandszahl (Z-Zahl) multipliziert.
Mit der Zustandszahl (auch Z-Zahl) wird der Einfluss von Druck und Temperatur auf das Gasvolumen berücksichtigt und das Gasvolumen auf den Normalzustand zurückgerechnet.
Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet wird. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Verbraucher umgelegt.
Die Konzessionsabgabe bekommt die Kommune, bei der Energieleitungen über das Gemeindegebiet laufen. Der Netzbetreiber stellt sie dem Energielieferanten in Rechnung und dieser dem Endkunden.
Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Sie erzielen einen höheren Nutzungsgrad, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen vermindert werden. Deshalb werden KWK-Anlagen gefördert. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf alle Verbraucher umgelegt.
Strom- und Erdgassteuer werden auf den Verbrauch erhoben. Der Energieversorger stellt sie dem Kunden in Rechnung und führt das Geld an den Staat ab.
Bei Störungen oder Verzögerungen der Netzanbindung von Offshore-Windparks sind Entschädigungszahlungen an die Investoren vorgesehen. Die dadurch entstehenden Kosten werden auf alle Verbraucher umgelegt.
Die Umlage zu abschaltbaren Lasten dient der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen. Unternehmen, die zu Zeiten von Spitzenlasten aus dem Netz gehen, erhalten eine Vergütung, die auf alle Verbraucher umgewälzt wird.
Nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) können Unternehmen mit sehr hohem Stromverbrauch eine Reduzierung der Netzentgelte beantragen. Die dadurch fehlenden Einnahmen der Netzbetreiber werden über die § 19 StromNEV-Umlage finanziert und auf alle Verbraucher umgelegt.
Mobilität
Wir von der ENERGIE unterstützen Sie umfassend beim Umstieg auf die E-Mobilität – vor allem bei der Einrichtung und dem Betrieb einer eigenen Ladeeinrichtung (Wallbox) bei Ihnen zuhause. Alle relevanten Informationen zum Thema „Fahren mit Strom“ haben wir auf einer Themen-Unterseite dieses Internetauftritts für Sie zusammengestellt.
DIE ENERGIE ist Mitglied des Ladeverbund+ und hat die wichtigsten Informationen zu den Lademöglichkeiten in der Region zentral auf einer entsprechenden Übersichtsseite zusammengestellt.
Tatsächlich unterstützen wir die Anschaffung eines Erdgasfahrzeugs im Rahmen eines Förderprogramms mit einem attraktiven Zuschuss. Detailinformationen zum Thema haben wir für Sie auf der Seite „Fahren mit Erdgas“ zusammengetragen.
Ja. DIE ENERGIE betreibt mit Partnern drei Erdgas-Tankanlagen – eine in Karlstadt, eine in Lohr und eine in Veitshöchheim. Infos dazu haben wir für Sie auf der Sonderseite „Erdgas-Tankstellen“ zusammengestellt.
THG-Prämie
Antragsberechtigt sind alle Halter von vollelektrischen E-Fahrzeugen (EG-Fahrzeugklassen M1, N1 und N2 - soweit sie mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B gefahren werden dürfen). Diese Fahrzeughalter können für ein solches Fahrzeug 1 x pro Jahr die THG-Quotenregelung nutzen und die Umweltprämie über die ENERGIE beziehen.
Nicht berechtigt sind Halter von Hybrid-Fahrzeugen.
Ganz einfach:
- Persönliche Daten in das auf dieser Seite mit integrierte Kontaktformular eingeben
- Fotos (Vorder- und Rückseite) der KFZ-Zulassungsbescheinigung (Teil 1 = Fahrzeugschein) des entsprechenden Autos hochladen
- Bonusart (Auszahlung 100 % oder 50 % als Förderprämie in den Klimaschutzfonds der ENERGIE einzahlen) auswählen
- AGB zustimmen
- „Beantragen“-Button drücken.
- Fertig.
Pro prämienberechtigtem vollelektrischem Fahrzeug kann die THQ-Quotenregelung immer nur 1 x pro Jahr in Anspruch genommen werden. Wird der Antrag im gleichen Jahr noch einmal für ein Fahrzeug gestellt, für das bereits ein Antrag eingereicht wurde, kann der zweite Antrag nicht verifiziert und genehmigt werden.
Um die Formalitäten kümmert sich die ENERGIE. Antragsteller erhalten – nachdem der Antrag gestellt, geprüft und verifiziert wurde – automatisch die Prämie.
Bei der ENERGIE erhalten Sie 290 EUR Umweltprämie. Das Geld wird entweder direkt als Prämie an Sie ausgezahlt. Oder alternativ dazu fließt die Prämienzahlung – falls Sie dies wünschen - zu 100 % (alternativ zu 50 %) als Förderprämie in den ENERGIE-Klimaschutzfonds.
Die THG-Quote wird zwar erst immer Mitte des Folgejahres vermarktet. Die ENERGIE geht aber in Vorleistung und schüttet die Prämie nach Verifizierung der ordnungsgemäßen Anmeldung am Ende des jeweiligen Quartals aus.
Ja, die Prämie muss jedes Jahr neu beantragt werden. Wobei die ENERGIE auch jedes Jahr aufs Neue alle notwendigen Formalitäten übernimmt.
Nach erfolgreicher Übermittlung des Prämienantrags an die ENERGIE erhält der Antragssteller eine Bestätigungsmail.
Nein, denn die Prämie zählt nicht zu den „sonstigen Einkünften“ aus § 22 Nr. 3 EstG und unterliegt damit keiner Freigrenze. Sie ist somit steuerfrei. (Hinweis: Dieser Hinweis kann und soll eine steuerliche Beratung nicht ersetzen.)
Carsharing
Buchung
Bitte kontaktieren Sie unseren Support unter der Servicenummer 09353 7901-6262.
Rund um die Uhr per App.
Ja, Sie können buchen und sofort losfahren, vorausgesetzt, ein Auto ist verfügbar.
Bis zu 90 Tage.
Ja, Sie können Fahrten verlängern oder verkürzen. Hierbei gelten die Stornierungsbedingungen.
Sie buchen mindestens eine Stunde.
Die Buchung kann einfach storniert werden. Hierbei gelten die Stornierungsbedingungen.
Nein, die Nutzung der Fahrzeuge ist nur in Deutschland möglich.
Nutzung
Vor jedem Start müssen Sie das Fahrzeug auf sichtbare Mängel sowie übermäßige Verschmutzung kontrollieren und diese gegebenenfalls in der App vermerken. Zudem müssen Sie Ihren gültigen Führerschein mit sich führen.
Die Nutzung der Fahrzeuge setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Des Weiteren muss der Mieter seit mindestens einem Jahr ununterbrochen über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen, die ihn zum Führen des jeweiligen Fahrzeugs in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt.
Ja, Sie dürfen eine weitere Person ans Steuer lassen, wenn diese die Nutzungsbedingungen erfüllt und Sie mit im Auto sitzen.
Das Fahrzeug öffnen und schließen Sie per App. Im Handschuhfach befindet sich der Schlüssel, den Sie während der Buchungszeit ganz normal nutzen können. Zum Beenden der Miete müssen Sie das Fahrzeug per App schließen.
Laden Sie das Fahrzeug nach jeder Miete wieder auf. Schließen Sie dazu das Fahrzeug mit dem Ladekabel im Kofferraum oder mit dem an der Ladeinfrastruktur vorhandenen Kabel an die Ladesäule am Parkplatz an. Für die Autorisierung an der Ladesäule am Carsharing-Parkplatz nutzen Sie die „DIE ENERGIE E-Carsharing“ Ladekarte im Handschuhfach. Wenn Sie unterwegs nachladen, nutzen Sie die Ladekarte von Ladeverbund+ im Handschuhfach. Sie müssen die Ladung nicht selbst bezahlen.
Sie brauchen sich nicht um die Wagenpflege zu kümmern. Wenn das Fahrzeug bei Übernahme übermäßig verschmutzt sein sollte, melden Sie dies bitte über die App. Sollten Sie das Fahrzeug übermäßig verschmutzen, wird Ihnen die Reinigung nach der Preistabelle in Rechnung gestellt.
Bitte reklamieren Sie übermäßige Verschmutzung vor Fahrtantritt.
Nein, unsere Carsharing Autos sind Nichtraucherfahrzeuge.
Aus Rücksicht auf alle Allergiker bitten wir Sie, den Transport von Tieren zu unterlassen.
Melden Sie Ihre Verspätung in jedem Fall vor Ablauf Ihrer Buchung beim Kundenservice oder versuchen Sie Ihre Buchung in der App zu verlängern.
Bitte melden Sie sich beim Support.
Der Parkplatz der Entnahmestation ist ausschließlich für das Carsharing-Auto reserviert. Sollte dieser Parkplatz dennoch besetzt sein, suchen Sie bitte den nächstgelegenen regulären Parkplatz in der Nähe und melden dies dem Kundenservice.
Nein, das Fahrzeug muss immer zur gleichen Station zurück.
Schutz und Haftung
Die Fahrzeuge sind Vollkasko versichert. Die Selbstbeteiligung ist auf 300 € begrenzt.
Melden Sie sich beim Kundenservice. Ein Pannenservice ist durch die Versicherung abgedeckt.
Bewahren Sie Ruhe und rufen Sie die Polizei. Folgen Sie dem Leitfaden im Bordbuch.
Für solche Verstöße haftet der Verursacher. Die Ordnungswidrigkeiten werden dem Mieter weitergeleitet. Falls der Verursacher nicht der Mieter, sondern ein Fahrberechtigter des Mieters ist, haftet der Mieter für das Verhalten des Fahrberechtigten.
Neubau und Umbau
Zuständig für alle Fragen rund um den Netzanschluss ist der Netzbereich der ENERGIE. Die Kollegin Julia Zahradka steht Ihnen gerne als fachkundige Ansprechpartnerin zur Verfügung! Sie erreichen Sie unter der Telefonnummer 09353 7901-662 oder per Mail unter hausanschluss@~@die-energie.de.
Tatsächlich ist es aber eigentlich ganz einfach, einen Hausanschluss bei uns anzufragen. Nutzen Sie dazu doch die weitgehend selbsterklärende Online-Anfrage. Alle wichtigen Details haben wir für Sie auf dieser Seite deshalb ausführlich erläutert.
Auch bei Umbauten gilt (wie bei Neubauten): Bei Fragen zu den Netzanschlüssen ist immer der Netzbereich der ENERGIE zuständig. Deshalb steht Ihnen auch bei diesen Fragen Julia Zahradka gerne als fachkundige Ansprechpartnerin zur Verfügung! Sie erreichen sie unter der Telefonnummer 09353 7901-662 oder per Mail unter hausanschluss@~@die-energie.de
Strom-, Gas- und Wasserzähler
In aller Regel sind Strom-, Gas- und Wasserzähler (vor allem bei Einfamilienhäusern) im Keller installiert. Strom- und Gaszähler bei Mehrfamilienhäusern häufig auch im Gemeinschaftsflur oder direkt im Wohnungsflur, (separate) Wasserzähler meist in Küche, Bad oder WC. Die Zähler gibt es in unterschiedlichen Varianten. Am einfachsten unterschieden werden können sie an den gemessenen Verbrauchseinheiten: Bei Strom wird der Verbrauch in kWh (Kilowattstunden), bei Erdgas und bei Wasser dagegen in Kubikmeter (m3) gemessen. Derzeit sind im Privatkundenbereich die meisten Zähler noch analoge Messeinrichtungen.
Entscheidend ist zunächst einmal, dass Sie den ermittelnden Verbrauch am richtigen Zähler ablesen. Vergleichen Sie deshalb unbedingt die Zählernummer auf dem Zähler mit der auf der letzten Jahresabrechnung. Gerade in Mehrfamilienhäusern, wo gegebenenfalls mehrere Zähler eng beieinander montiert sind, kann es sonst unter Umständen zu Verwechslungen bei der Zuordnung der Zähler kommen. Um den Zählerstand dann korrekt zu übermitteln, lesen Sie nur die Zahlen vor dem Komma ab – die Nachkomma-Zahlen im rot markierten Ablesebereich werden NICHT berücksichtigt. Sie brauchen diese also nicht zu übermitteln.
Ein sogenannter Doppeltarifzähler macht dann Sinn, wenn bei höheren Privatkunden-Stromverbräuchen ein Großteil davon gezielt in die Nachtstunden verlegt werden kann. Typischerweise ist das vor allem der Fall, wenn eine moderne Wärmepumpe zum Einsatz kommt – oder noch mit einem früher weit verbreiteten Nachtspeicher-Ofen geheizt wird. In beiden Fällen lässt sich der entsprechende Heizstrombedarf sehr genau steuern und auf Zeiten verschieben, in denen andere Privatkunden kaum Strom verbrauchen. Um dieses antizyklische Verbrauchsverhalten dokumentieren und von Angeboten wie meinSTROM THERMO profitieren zu können, ist es wichtig, den Stromverbrauch in den HT-(Hochtarif) und den nächtlichen NT-(Niedertarif)-Phasen mit einem Doppeltarifzähler jeweils separat erfassen zu können. Mit dem ansonsten im Privatkundenbereich üblichen Eintarifzähler ist das nämlich nicht möglich.
Störung
Falls es zu einer Unterbrechung oder Störung der Strom-, Erdgas- oder Wasserversorgung kommt und wir bei Ihnen vor Ort dafür die Verantwortung tragen (bei der Wasserversorgung sind z. B. in vielen Orten der Region die jeweiligen Kommunalversorger zuständig, melden Sie sich bitte rund um die Uhr (24 h, 7 Tage die Woche - und das das ganze Jahr) unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 4959697. Die Kolleg*innen nehmen Ihre Meldung auf und leiten umgehend Maßnahmen zur Lösung des Problems ein!
Kommt es in den Ortschaften Veitshöchheim, Karlstadt, Lohr, Zellingen oder Thüngen zu einer Störung bei der Straßenbeleuchtung (in diesen Orten sind wir dafür zuständig), melden Sie uns das bitte unter der Telefonnummer 09353 7901-0 oder übermitteln Sie uns die Störungsmeldung über das Online-Formular, das wir für solche Fälle eingerichtet haben. Wir werden uns kurzfristig um die Störungsbehebung kümmern.
Wasser
Wir sind verantwortlich für die Betriebsführung der Wasserversorgung in folgenden Orten:
- Duttenbrunn
- Erlabrunn
- Himmelstadt
- Margetshöchheim
- Retzbach
- Stadelhofen
- Thüngen
- Urspringen
- Veitshöchheim
- Zellingen
Sie erreichen unseren für Trinkwasser verantwortlichen Technischen Kundenservice unter der Telefonnummer 09353 7901-6579 oder über unser Kontaktformular.
Die Trinkwasserqualität in den Orten, in denen wir verantwortlich für die Betriebsführung der Wasserversorgung sind, ist sehr gut. Das belegen die regelmäßigen Trinkwasseranalysen, die wir regelmäßig online veröffentlichen und die Sie auf unserer Trinkwasserseite einsehen können.
Im Übrigen gilt in ganz Deutschland: Trinkwasser ist das am strengsten kontrollierte Lebensmittel und kann von daher absolut unbedenklich konsumiert werden!
Die „Härte“ von Trinkwasser hängt vom Anteil der Calcium- und Magnesium-Verbindungen ab. Dabei gilt: Zwischen 0 bis 7 Grad deutscher Härte (dH), das ist der Härtebereich I (0 bis 1,3 Millimol Calciumoxid pro Liter), wird von „weichem“ Wasser gesprochen. Bei 14 bis 21 Grad dH (dem Härtebereich III zwischen 2,5 bis 3,8 mmol) dagegen von „hartem“ Wasser.
Bei uns ist das Trinkwasser meist „hart“. (Nachzulesen in den Trinkwasseranalysen bzw. nachzufragen bei unserem Technischen Kundendienst unter Tel. 09353 7901-6579 oder über unser Kontaktformular.)
Wichtig ist diese Information vor allem für die Dosierung von Wasch- und Spülmitteln: Auf deren Verpackungen sind in aller Regel klare Hinweise aufgedruckt, wie bei welcher Wasserhärte dosiert werden sollte. Um Über- oder Unterdosierungen zu vermeiden, sollten diese Hinweise unbedingt beachtet werden.
Weitere Leistungen der ENERGIE
Tatsächlich sind wir von der ENERGIE in zahlreichen Themenbereichen rund um Haus, Wohnung und örtliche Infrastruktur Ihr verlässlicher Ansprechpartner und „Kümmerer“. Neben den Themen Strom, Erdgas, Wasser und Wärme bieten wir technik-InstallationPrivatkunden u. a. Leistungen in folgenden Bereichen an:
- Haus
- Fördermittelberatung
- Energieausweis
- Photovoltaik
- BHKW & Brennstoffzelle
- E-Mobilität (u. a. Wallbox-Installation)
Darüber hinaus stehen wir gerne beratend bei allen Versorgungsthemen zur Seite – zum Beispiel mit umfassenden Energieberatungsleistungen. Nehmen Sie doch einfach direkt Kontakt mit uns auf.
Geschäftskunden bieten wir vor allem eine umfassende persönliche Beratung rund um die optimale Vertragsgestaltung an (am besten jetzt gleich einen Termin vereinbaren). Darüber hinaus bieten wir außerdem Leistungen rund um die folgenden Themen an:
Kommunen unterstützen wir auf Wunsch bei unterschiedlichsten Aufgaben und Fragestelllungen:
- Wir übernehmen die Betriebsführung der örtlichen Stromversorgung
- Wir übernehmen die Betriebsführung der örtlichen Wasserversorgung
- Wir übernehmen die Betreuung und Wartung der örtlichen Straßenbeleuchtung
- Wir richten öffentliche WLAN-Hotspots ein und kümmern uns um deren Betreuung
- Wir richten vor Ort Ladestationen für E-Fahrzeuge ein und betreuen diese <Link>
- Wir statten öffentliche Gebäude mit Photovoltaikanlagen aus
- Wir installieren und betreiben Blockheizkraftwerke und Quartierslösungen für öffentliche Einrichtungen und Gebäude