Preisbremsen und Soforthilfen

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Erdgas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.

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Energiepreisbremsen

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt.  Als Kunde der ENERGIE brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Preisbremsen bei Ihren neuen Abschlägen berücksichtigen. 

Blaue Gasflamme auf einem Herd

Soforthilfe Erdgas

Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.

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Soforthilfe Wärme

Wärmekunden erhalten ebenso wie Gaskunden für den Monat Dezember 2022 eine staatliche Soforthilfe, die sich an dem monatlichen Abschlag für September 2022 orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Preissteigerungen zum Jahresende: Auf die Höhe des Septemberabschlages 2022 ist ein Aufschlag von 20 Prozent zu gewähren.