Energieausweis

Seit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahre 2014, muss bei jedem Neubau oder Verkauf und jeder Neuvermietung ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden. Deshalb wird bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden oder Wohnungen immer häufiger die Frage gestellt: „Darf ich bitte den Ausweis sehen?“ Gemeint ist damit der Gebäude-Energieausweis. Und den können Sie auch über uns, DIE ENERGIE, beziehen!

Zweck des Energieausweises ist es, dass der Käufer bzw. Mieter anhand des Energieausweises angezeigt bekommt, ob er mit vergleichsweise hohen oder niedrigen Nebenkosten kalkulieren muss.

Das sollten Sie zum Energieausweis wissen:

Den Ausweis gibt es als Verbrauchsausweis und als Bedarfsausweis. Während beim Verbrauchsausweis die Verbräuche der letzten drei Jahre zugrunde gelegt werden, wird beim Bedarfsausweis der Energiebedarf auf Basis der technischen Gebäudedaten berechnet.

Welcher Ausweis für Sie passend ist, können Sie nachfolgender Grafik entnehmen – außerdem helfen wir Ihnen gerne persönlich unter der Telefon-Nummer 09353 7901-670 bzw. online unter energieausweis@~@die-energie.de weiter.

Sie benötigen einen Energieausweis?

Dann nehmen Sie am besten direkt Kontakt zu uns auf. Wir kümmern uns für Sie um die Erstellung und klären die notwendigen Details im direkten Austausch mit Ihnen.

Infos, Auftrag und Erfassungsbögen haben wir hier für Sie als PDF-Dateien zum Downloaden eingestellt.