Einspeiser

Sie tragen aktiv zur Energiewende bei und erzeugen selbst Strom aus erneuerbaren Energien (oder beabsichtigen das zu tun)? Zum Beispiel mit einer Photovoltaikanlage? Oder einer anderen Eigenerzeugungsanlage?

Dann sind wir dafür Ihr kompetenter Ansprechpartner!

Denn: Wir sind hier im Netzgebiet sowie in Zellingen, Retzbach und Thüngen (wo wir die Betriebsführung inne haben) zuständig für die verbindlich vorgeschriebene Betriebsgenehmigung Ihrer Eigenerzeugungsanlage und unterstützen Sie in diesem Rahmen auch bei der Realisierung Ihres Vorhabens. Wir können aufgrund unserer Kenntnisse der Netzanschlussverhältnisse verbindlich beurteilen, ob eine Anlage am gewünschten Anschlusspunkt angeschlossen und betrieben werden kann – oder welche anderen Möglichkeiten sich Ihnen bieten.

Wichtig zu wissen: Da im Einzelfall beschränkte Netzanschlusskapazitäten bestehen, bitten wir Sie in Ihrem eigenen Interesse, Ihre Anlage erst nach dem Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung zu bestellen. Ebenfalls wichtig: Meldepflichtig sind ALLE Neuanlagen, Speichersysteme und auch eventuelle Änderungsvorhaben (z.B. Erweiterung) an bereits bestehenden Anlagen.

 

In 5 Schritten zur neuen PV-Anlage

Der Weg zur eigenen Photovoltaikanlage ist im Prinzip ganz einfach. Wir sagen Ihnen hier WER zu welchem Zeitpunkt WAS tun muss – den Zeitplan und die Arbeitsschritte haben wir Ihnen zudem übersichtlich zusammengestellt. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Seite. Ihr Ansprechpartner bei uns ist Herr Anton Feser – zu erreichen unter Tel. 09353 7901-6153 oder per Mail über messwesen.strom@~@die-energie.de

(WER?) Sie als künftiger Anlagenbetreiber (WAS?) nehmen zunächst Kontakt mit dem Netzbetreiber, also mit uns, und dem Installateur auf und informieren uns beide über Ihr Vorhaben.

(WER?) Ihr Installateur (WAS?) plant die PV-Anlage und meldet die geplante Anlage beim Netzbetreiber, also bei uns, an.

Punkte für die Anmeldung

  • Projektschaltbild
    Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz vom Netzverknüpfungspunkt zur Erzeugungsanlage mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel. Der Übersichtsschaltplan ist ein zentrales technisches Dokument und beinhaltet das Schutzkonzept (NA-Schutz) inklusive Sicherungsstaffelung, die Anordnung der Messeinrichtungen/Zählerplätze, den EnFluRiS beim Speichersystem und das Einspeisemanagement.

(WER?) Der Netzbetreiber, also wir, (WAS?) prüft den Netzverknüpfungspunkt der PV-Anlage nach dem EEG Anlagenplanung und genehmigt – sofern die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind (u.a. auch, was das Thema Netzausbau-Status betrifft) – den Bau und den Betrieb.

(WER?) Ihr Installateur (WAS?) baut und installiert die PV-Anlage, bereitet den Zählerplatz vor, meldet die Fertigstellung dem Netzbetreiber, also uns, und stimmt einen Termin für die Zählersetzung ab. Zu beachten sind dabei insbesondere TAB, DIN VDE-AR-N-4100 und 4105 sowie das EEG.

Punkte für Fertigmeldung

  • Herstellerdatenblatt der verwendeten Module
  • Dachbelegungsplan der Module

(WER?) Der Netzbetreiber, also wir, (WAS?) setzt den Zähler – womit dann auch zugleich die Grundlage für die Auszahlung der Einspeisevergütung geschaffen ist.

Mikro-PV-Anlage (steckerfertig)

Bei Mikro-PV-Anlagen kann der darüber erzeugte Strom über spezielle Energiesteckvorrichtungen (z. B. nach Vornorm VDE V 628-1) und unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 auch direkt in vorhandene Endstromkreise eingespeist werden.

Voraussetzung dafür ist, dass diese Anlagen dem zuständigen Netzbetreiber, also uns, vor der Inbetriebnahme gemeldet werden müssen. Für solche Mikro-PV-Anlagen gibt es ein vereinfachtes Anmeldeverfahren.

Hier die Unterlagen für das vereinfachte Anmeldeverfahren für Mikro-PV-Anlagen:

Hier wichtige Hintergrund-Informationen für steckerfertige Mikro-PV-Anlagen:

Hintergrundinfos: Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE berichtet zu dem Thema über seine externe Website sehr ausführlich.