Um die Sicherheit und Stabilität der Stromversorgung auch bei einem weiter steigenden Anteil erneuerbarer Energien zu gewährleisten, sind Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, die technische Steuerbarkeit von Erzeugungsanlagen regelmäßig zu überprüfen. Grundlage hierfür ist § 12 Abs. 2b (EnWG) .
Aus diesem Grund führen wir an einem Tag in den Kalenderwochen 35 und 36 einen Steuerbarkeitscheck für ausgewählte Erzeugungsanlagen durch.
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