Vereinfachung und Beschleunigung von Photovoltaik-Installationen
Eines der zentralen Elemente des Solarpakets ist die Vereinfachung der Anmeldung und Installation von Balkonkraftwerken. Diese kleinen, steckerfertigen PV-Anlagen dürfen nun leistungsfähiger sein und eine maximale Wechselrichter-Leistung von bis zu 800 VA erreichen sowie eine maximale Modulleistung von 2.000 Wp. Eine vorherige Meldung beim Netzbetreiber entfällt – es genügt die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Förderung von Mieterstrom und gemeinschaftlichen Gebäudeversorgungen
Das Paket sieht zudem vor, das Modell des Mieterstroms zu erweitern und zu vereinfachen. Mieterstromprojekte, bei denen der Strom direkt von der Solaranlage eines Gebäudes an die Mieter verkauft wird, sollen gefördert werden. Auch bei diesem Thema steht die ENERGIE ihren Kunden mit Rat und Tat zur Seite – unser dazugehöriges Angebot finden Sie hier.
Strategische Ausbauziele
Ein weiteres Ziel des Solarpakets ist es, die jährliche Solarleistung deutlich zu steigern, um die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Die Bundesregierung strebt an, bis 2030 eine installierte Gesamtleistung von 215 Gigawatt zu erreichen, wobei der jährliche Zubau erheblich gesteigert werden soll. Dabei soll der Ausbau sich etwa zur Hälfte aus Freiflächen- und Dachanlagen zusammensetzen.
Weitere wichtige Maßnahmen
Zu den weiteren Maßnahmen gehören Erleichterungen bei den Netzanschlüssen für Photovoltaikanlagen, die nun bis zu einer Leistung von 30 kW beschleunigt durchgeführt werden können. Auch die Direktvermarktung kleiner PV-Anlagen wird durch Lockerungen der technischen Vorgaben erleichtert.
Das Solarpaket 1 stellt somit einen weiteren Bestandteil der deutschen Energiewende dar, mit dem Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Strommix zu erhöhen und Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen. Bei Fragen zu dem Thema können Sie hier gerne Kontakt zu uns aufnehmen.