Nicht machen, sondern machen lassen
Kundinnen und Kunden in unseren Hauptsitzen Karlstadt, Lohr und Veitshöchheim haben es am einfachsten: Dort sind aktuell wieder unsere Zählerableser unterwegs. Sie brauchen die freundlichen Damen und Herren, die sich allesamt ausweisen können, also nur zu Ihren Zählern zu führen – der Rest geht von allein und beansprucht auch nur wenige Minuten.
Schnell und einfach selbst erledigen
Sind Sie ENERGIE-Kunden aus den umliegenden Gebieten? Dann können Sie das Ablesen im Nu selbst und damit zeitlich unabhängig vornehmen. Sie werden in den kommenden Tagen eine Karte von der ENERGIE zugeschickt bekommen, auf der sie die Zählerstände eintragen können. Alternativ können sie uns die Zahlen auch über unsere Homepage übermitteln.
Beginnen wir beim Strom: In den meisten Privathaushalten ist ein Ein-Tarif-Zähler installiert. Falls Sie einen solchen besitzen, können Sie den aktuellen Zählerstand problemlos ablesen – es ist die Zahl vor der Maßeinheit „kWh“. Sollten Sie in einem Haus mit mehreren Parteien wohnen, vergleichen Sie vorher die Zählernummer auf Ihrem Schreiben mit dem auf dem Gerät. So lesen Sie auf jeden Fall auch den richtigen Zähler ab.
Ist Ihr Zähler bereits mit einem digitalen Display ausgestattet, sollten Sie sicherstellen, dass beim Eintarif-Zähler die sogenannte OBIS-Kennzahl 1.8.0 auf dem Display angezeigt wird. Beim Doppeltarif-Zähler gibt es zwei OBIS-Kennzahlen, nämlich 1.8.1 und 1.8.2, da der Zähler den Verbrauch im Hoch- sowie im Niedertarif misst. Die Anzeige im Display springt nach wenigen Sekunden von der einen zur anderen Kennziffer um. Wichtig ist beim Doppeltarif beide Zählerstände zu erfassen.
Der Gaszähler wiederum ist meist in der Nähe des Gasanschlusses zu finden. Auch hier werden Zählernummer und Zählerstand benötigt: Stimmt erstere mit der Nummer auf dem Anschreiben überein, muss nur noch die Zahlenfolge auf dem rollenden Zählwerk abgelesen werden. Die Nachkommastellen sind für uns sowohl bei Strom als auch bei Erdgas nicht relevant. Es reicht also aus, die Ziffern vor dem Komma abzulesen. Die Zählerstände können Sie anschließend per Karte oder online an uns (zurück)senden. Wir kümmern uns dann um den Rest.
Fristen bitte einhalten
Die Frist zur Weiterleitung des Zählerstandes läuft bis zum 9. Oktober. Bitte halten Sie diese Frist unbedingt ein, denn nur so können Sie sicherstellen, dass Sie auch genau die Energie bezahlen, die Sie tatsächlich verbraucht haben. Übrigens: Wenn Sie den Verlauf Ihres Verbrauchs verfolgen und beispielsweise die Wirkung von Sparmaßnahmen überprüfen wollen, so können Sie dies ebenfalls über unser Kundenportal tun. Denn dort sind alte Rechnungen hinterlegt, anhand derer Sie sehen können, wie sich Ihr Verbrauchsverhalten entwickelt hat.