Kommunale Wärmeplanung
Gemeinsam die Energiewende gestaltenKeine Energiewende ohne Wärmewende
Die Energiewende braucht Tempo – insbesondere im Bereich der Wärmeversorgung. Denn hier steckt enormes Potenzial zur Emissionsreduzierung: Rund die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland entfällt aufs Heizen, und noch immer wird der Großteil aus fossilen Energieträgern wie Gas und Öl gewonnen. Um die Klimaziele zu erreichen, ist der Umstieg auf erneuerbare Energien auch beim Heizen unverzichtbar. Gleichzeitig verringert dies die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern mit ihren schwankenden Verfügbarkeiten und Preisen – und trägt so langfristig zur Versorgungssicherheit und Preisstabilität bei.
Die Wärmeplanung dient als strategische Grundlage für eine klimaneutrale Wärmeversorgung und wurde vom Gesetzgeber als entscheidendes Instrument anerkannt.
Die kommunale Wärmeplanung als Grundlage für die Zukunft
Um den Wandel hin zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung gezielt zu steuern, sind Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern – und damit auch die Städte und Gemeinden in unserem Versorgungsgebiet – verpflichtet, bis Mitte 2028 eine Wärmeplanung vorzulegen. Diese Pläne bieten Gebäudeeigentümern, Gewerbetreibenden und Kommunen eine wertvolle Orientierung für zukünftige Entscheidungen, ohne dabei verpflichtende Vorgaben zu machen. Sie dienen als Hilfestellung und haben zunächst keine rechtlichen Auswirkungen, etwa auf bestehende Heizsysteme oder deren Austausch.
Als regionaler Energieversorger unterstützen wir diesen Prozess aktiv. Für uns ist die Wärmewende nicht nur eine Aufgabe, sondern auch eine Chance, uns zukunftsfähig aufzustellen und den Transformationsprozess voranzutreiben. Daher bieten wir gemeinsam mit regionalen Partnern die Erstellung kommunaler Wärmepläne an und stehen unseren Kommunen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.
Inhalte der Wärmeplanung
Eine kommunale Wärmeplanung umfasst im Wesentlichen:
Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und der bestehenden Infrastruktur

Untersuchung erneuerbarer Energien und Abwärmequellen

Entwicklung einer klimafreundlichen Wärmeversorgung

Empfehlungen für mögliche Umsetzungswege und Investitionen
Weitere Informationen zur Wärmeplanung finden Sie unter anderen auf der Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Nachfolgend informieren wir Sie über die Wärmeplanungen der Kommunen in unserem Versorgungsgebiet.
Retzstadt geht voran: Zukunftsfähige Wärmeplanung für die Gemeinde
Die Gemeinde Retzstadt mit ihren rund 1.500 Einwohnerinnen und Einwohnern nimmt unter den kleineren Kommunen eine Vorreiterrolle in der kommunalen Wärmeplanung ein und hat die Arbeiten frühzeitig angestoßen. Ziel ist es, Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern Orientierung zu geben – nicht durch Vorschriften, sondern durch eine fundierte Planung, die verschiedene Handlungsoptionen aufzeigt. Damit unterstützt Retzstadt aktiv die Wärmewende, ohne bestimmte Heiztechnologien oder Energieträger vorzuschreiben.
Nach der Zusage von Fördermitteln wurde im September 2024 das Planungsteam aus der Energieagentur Unterfranken und unserem Unternehmen als Energieversorger beauftragt. Die enge Zusammenarbeit verbindet regionale Nähe mit fachlicher Expertise und sichert eine langfristige Begleitung der Gemeinde. Im Juni 2025 wurde der Wärmeplan dem Gemeinderat vorgestellt und ist nun für alle Interessierten öffentlich zugänglich.
Wir danken Hr. Bürgermeister Gerhard, der Gemeinde und allen beteiligten Akteuren für die konstruktive Mitarbeit.
Für die Wärmeplanung der Gemeinde Retzstadt wurden umfassende Daten ausgewertet, darunter Gebäudedaten, Verbrauchsdaten des Energieversorgers und Schornsteinfegerdaten. Ergänzt wurden diese durch eine Bürgerbefragung, wodurch Datenlücken geschlossen werden konnten.
In Retzstadt gibt es rund 550 beheizte Gebäude mit etwa 1.100 erfassten Heizsystemen. Viele Haushalte nutzen neben fossilen Energieträgern wie Gas oder Öl auch Sekundärheizungen wie Kaminöfen. Der gesamte Wärmebedarf der Gemeinde beträgt ca. 17 Millionen kWh pro Jahr.
Zur Analyse wurde das Gemeindegebiet in fünf Quartiere unterteilt – basierend auf Gebäudestruktur, Heiztechnologien und Wärmedichte. Diese dienen jedoch nur der Planung und stellen keine verbindlichen Versorgungsgebiete dar. Individuelle Quartiers-Steckbriefe bieten den Bürgerinnen und Bürgern eine transparente Übersicht.
Die vorläufigen Ergebnisse der Bestandsanalyse sowie die Ziele der Wärmeplanung wurden am 04. Dezember 2024 in einer Bürgerversammlung vorgestellt, bei der auch die Firma ENERPIPE anwesend war. Präsentationen der Vortragenden sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.bayern.digitale-doerfer.de/amtliche-meldung/informationen-zur-waermewende-in-retzstadt/
Zum Jahresbeginn 2025 gingen weitere Fragebögen ein, deren Daten derzeit in die Bestandsanalyse einfließen.
Die Potenzialanalyse zeigt, wo und wie in Retzstadt künftig Wärme eingespart oder klimafreundlich erzeugt werden kann. Energetische Sanierungen und ein effizienteres Heiz- und Lüftungsverhalten haben das größte Einsparpotenzial. Das Neubaugebiet Am Hönig verdeutlicht, dass moderne Bauweisen den Wärmebedarf pro Gebäude auf etwa ein Drittel reduzieren können. Auf den zahlreichen geeigneten Dachflächen lassen sich Solarthermie- und Photovoltaikanlagen installieren, die Wärme direkt bereitstellen oder erneuerbaren Strom für Wärmepumpen erzeugen. Wärmepumpen könnten zusätzlich durch oberflächennahe Geothermie oder Grundwasser unterstützt werden, wobei Aufwand und Kosten sorgfältig abzuwägen sind. PV-Freiflächen und Windkraftanlagen sind bereits vorhanden und könnten künftig Strom für eine Großwärmepumpe liefern. Ergänzend kann Biomasse oder Biomethan zur Absicherung in Spitzenlastzeiten eingesetzt werden. Insgesamt macht die Analyse deutlich: Retzstadt verfügt über vielfältige Optionen, den Wärmebedarf zunehmend erneuerbar zu decken.
Im Zielszenario wird die Entwicklung der Wärmeversorgung bis 2045 aufgezeigt. Durch klimatische Effekte, Gebäudesanierungen und effizientere Technik wird der Wärmebedarf in Retzstadt von heute rund 17 Mio. kWh auf etwa 12 Mio. kWh sinken. Auf Basis von Bestands- und Potenzialanalyse, Bürgerbefragungen und Wärmedichten wurde das Gemeindegebiet in fünf Versorgungsgebiete eingeteilt: vier mögliche Wärmenetzgebiete sowie ein dezentrales Versorgungsgebiet im Neubaugebiet Am Hönig. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern frühzeitig Orientierung zu geben – etwa bei anstehenden Heizungsentscheidungen. Konkrete Verpflichtungen ergeben sich daraus nicht. Das Szenario ist eine Planungshilfe und bildet die Grundlage für weitere Detailuntersuchungen, die derzeit erarbeitet werden.
Der Maßnahmenplan enthält konkrete Schritte, mit denen Retzstadt die Wärmewende vorantreiben will. Als wichtigste Maßnahme gilt die Fortführung der Untersuchungen zum geplanten Wärmenetz, das mittelfristig den größten Beitrag zur Reduktion der Emissionen leisten kann. Dafür stehen Fördermittel aus der Bundesförderung effiziente Wärmenetze zur Verfügung. Parallel soll geprüft werden, wie vorhandene erneuerbare Energien wie PV, Windkraft und Biomasse in die Wärmeversorgung integriert werden können. Zudem ist vorgesehen, die Ergebnisse regelmäßig zu überprüfen und die Strategie bei Bedarf an neue Entwicklungen anzupassen. Der Arbeitskreis zur Wärmenetzerrichtung bleibt ein zentrales Gremium, das die Umsetzung begleitet. Ebenso wichtig ist die kontinuierliche Kommunikation – sowohl mit den Bürgerinnen und Bürgern als auch mit Energieversorgern. Nur so kann die Wärmewende in Retzstadt nachhaltig und erfolgreich gelingen.
Frühzeitige Orientierung für eine zukunftsfähige Energieversorgung in Veitshöchheim
Mit rund 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern unterliegt Veitshöchheim der gesetzlichen Verpflichtung, bis Mitte 2028 einen Wärmeplan vorzulegen. Die Gemeinde hat das Thema frühzeitig aufgegriffen und bereits im Dezember 2024 mit der Planung begonnen. Bis September 2025 wurde über die Energieagentur Unterfranken und die ENERGIE ein umfassender Wärmeplan erarbeitet. Ziel ist es, allen Akteuren – von Gebäudeeigentümern bis hin zu Energieversorgern – frühzeitig Orientierung zu geben, Investitionsrisiken zu minimieren und den Weg zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung zu ebnen. Derzeit basiert die Energieversorgung noch überwiegend auf Gas, sodass der Plan konkrete Alternativen und nachhaltige Optionen aufzeigt. Aktuelle Informationen sowie die Dokumentation der Bürgerveranstaltung vom 18. September sind online verfügbar.
Kommunaler Wärmeplan Veitshöchheim
Die Bestandsanalyse zeigt ein von Wohngebäuden geprägtes Ortsbild, vor allem freistehende Einfamilienhäuser (73 %). Ein Großteil des Gebäudebestands entstand vor 1977, während das Neubaugebiet Sandäcker die jüngste Siedlungseinheit darstellt. Über 95 % der Heizungsanlagen basieren derzeit auf fossilen Energieträgern, das Durchschnittsalter liegt bei über 20 Jahren. Der jährliche Endenergiebedarf für Wärme beläuft sich auf knapp 95.000 MWh und verursacht rund 23.000 Tonnen CO₂-Emissionen. Positiv hervorzuheben ist der deutliche Zubau an Photovoltaik- und Wärmepumpenanlagen in den letzten Jahren. Diese Entwicklung zeigt, dass bereits heute erste Schritte in Richtung erneuerbare Wärmeversorgung sichtbar sind.
Die Potenzialanalyse verdeutlicht: In Veitshöchheim bestehen erhebliche Einsparpotenziale durch energetische Sanierungen – konservativ geschätzt könnten bis 2045 rund 13.500 MWh Wärme eingespart werden. Dachflächen bieten großes Potenzial für PV und Solarthermie, während die klimatischen Bedingungen günstige Voraussetzungen für den effizienten Einsatz von Wärmepumpen schaffen. Auch die Nutzung des Mains als Wärmequelle eröffnet eine zukunftsträchtige und ökologisch sinnvolle Option. Ergänzend wurden Abwärmepotenziale aus Gewerbe identifiziert, die perspektivisch zu einem kleinen Teil der Wärmeversorgung beitragen können. Windenergieprojekte sind im Gemeindegebiet aktuell nicht möglich. Ob Wasserstoff perspektivisch– insbesondere für Gewerbe und ein Wärmenetz – eine Rolle spielen wird, ist insbesondere von übergeordneten Faktoren abhängig.
Für Veitshöchheim wurden 14 Teilgebiete definiert, die je nach Wärmedichte unterschiedliche Versorgungskonzepte erhalten. Vorrangig priorisiert wurde das Gebiet Am Schenkenfeld, das aufgrund seiner hohen Wärmedichte besonders geeignet für ein Wärmenetz ist. Parallel zur Wärmeplanung wurde hierzu eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die verschiedene Erzeugungsoptionen wie Biomasse und Großwärmepumpen prüfte. Auch rund um das Schulzentrum und die obere Gartensiedlung wird ein stufenweiser Netzausbau als realistisch eingeschätzt. Für das geplante Baugebiet am Geisberg soll frühzeitig ein Anschluss geprüft werden, langfristig auch für den Altort mit Nähe zu Main und Kläranlage. In anderen Ortsteilen wird aktuell auf dezentrale Versorgung gesetzt, Quartierslösungen bleiben aber möglich. Damit schafft das Zielszenario klare Orientierung, ohne verbindliche Vorgaben für einzelne Gebäude zu machen.
Veitshöchheim ist mit der Fertigstellung des Wärmeplans deutlich schneller als gesetzlich gefordert und verschafft sich damit frühzeitig Planungssicherheit. Mit den bereits gestarteten Untersuchungen zu einem Wärmenetz geht die Gemeinde über die reine Planung hinaus und prüft direkt technische und wirtschaftliche Machbarkeit. Nächste Schritte sind die Festlegung eines realistischen Zeitplans und die Sicherung des Anschlussinteresses durch Bürgerinnen, Bürger und größere Wärmeabnehmer. Fördermittel für die nächste Planungs- und Umsetzungsstufe können ebenfalls in Anspruch genommen werden. Wichtig bleibt eine enge Zusammenarbeit mit der Kommune, der Energieversorgung und den Bürgerinnen und Bürgern, um Transparenz zu gewährleisten. Mit Abschluss der kommunalen Wärmeplanung ist der Grundstein gelegt – jetzt gilt es, die Wärmewende in Veitshöchheim Schritt für Schritt umzusetzen.
Für die weitere Planung und die Erstellung eines realistischen Zeitplans ist es entscheidend zu wissen, welche Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer in den Straßenzügen Am Schenkenfeld, Adenauerstraße, Bismarckstraße, Friedrich-Ebert-Straße, Steinstraße, Stresemannstraße sowie Am Geisberg (ungerade Hausnummern bis Nr. 19) Interesse an einem Anschluss an ein mögliches Wärmenetz haben. Ebenso wichtig sind Informationen darüber, ob und wann eine Heizungsumstellung geplant ist.
Wir laden Sie herzlich ein, uns dazu Ihre Kontaktdaten zu hinterlassen, damit wir im neuen Jahr direkt mit Ihnen in den Austausch treten können. Auf diese Weise können wir Sie über die nächsten Planungsschritte und Entwicklungen transparent informieren. Vielen Dank für Ihre aktive Mitwirkung!
Weitere Informationen finden Sie hier:
Noch Fragen zum Thema zum Wärmeplanungsgesetz und zur kommunalen Wärmeplanung? Wir haben die Antworten für Sie:
Wärmeplanungsgesetz
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiges Leitinstrument, um die Wärmewende in Deutschland erfolgreich umzusetzen. Das komplexe Wärmeversorgungssystem in den Kommunen muss analysiert und das lokale Potenzial zur erneuerbaren Wärmeerzeugung ermittelt werden. Nur so können langfristige strategische Entscheidungen darüber getroffen werden, wie die Wärmeversorgung organisiert und kosteneffizient in Richtung Treibhausgasneutralität transformiert werden kann. Um ganzheitliche Lösungen zu entwickeln, werden alle planungsrelevanten Akteure, Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen vor Ort in den Planungsprozess eingebunden. Am Ende des Prozesses steht ein sogenannter Wärmeplan, der konkrete Umsetzungsmaßnahmen, einen Zeitplan und Meilensteine hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2045 enthält. Eine zentrale Aufgabe der Wärmeplanung ist die Ausweisung von Eignungsgebieten für bspw. Wärmenetze oder Einzelheizungen. Diese Ausweisung bietet den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort eine Hilfestellung dabei, wie mit der eigenen Heizungsanlage zu verfahren ist und schafft damit Planungssicherheit.
Das „Wärmeplanungsgesetz“, genauer gesagt „das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“, ist ein neues Bundesgesetz, das den Bundesländern die Verpflichtung auferlegt, die Umsetzung kommunaler Wärmepläne in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet sicherzustellen. Die Regelung sieht vor, dass in Kommunen mit einer Einwohnerzahl von bis zu 100.000 bis spätestens 30. Juni 2028 ein kommunalen Wärmeplan erstellt sein muss. In Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen die entsprechenden Wärmepläne bereits bis zum 30. Juni 2026 vorliegen.
Zudem verpflichtet das Gesetz Betreiber bestehender Wärmenetze dazu, ihre Netze bis zum Jahr 2030 mindestens zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu speisen. Ab dem Jahr 2045 müssen in Übereinstimmung mit den Zielen des Bundes-Klimaschutzgesetzes alle Wärmenetze vollständig klimaneutral betrieben werden.
Nein. Der kommunale Wärmeplan ist sowohl nach den bisherigen Landesgesetzen wie dem KlimaG BW als auch nach aktuellem WPG ein informeller Plan ohne rechtliche Außenwirkung. Allein der Beschluss eines Wärmeplans löst damit nicht unmittelbar die Anwendung des GEG in Bezug auf bestehende Gebäude aus.
Hierzu bedarf es, unter Berücksichtigung der Ergebnisse des kommunalen Wärmeplans, einer zusätzlichen, optionalen Entscheidung der Gemeinde zur Ausweisung von Gebieten zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder von Wasserstoffnetzausbaugebieten (siehe § 26 WPG). Es ist anzunehmen, dass diese weitere Entscheidung zur Ausweisung der genannten Gebiete dabei den Charakter einer kommunalen Satzung haben wird. Erst mit dieser Entscheidung wird das GEG für Bestandsgebäude in den ausgewiesenen Gebieten „scharfgestellt“. Und erst damit gelten einen Monat nach Bekanntgabe dieser Entscheidung in einem solchen Gebiet die entsprechenden Regelungen und Übergangsfristen des GEG zum Heizungstausch (siehe § 71 Absatz 8 Satz 3 GEG oder § 71k Absatz 1 Nummer 1 GEG).
Grundsätzlich gilt aber: Je früher ein kommunaler Wärmeplan vorliegt, desto schneller erhalten Planungsbetroffene die notwendigen Orientierungs- und Entscheidungsgrundlagen, die es für einen effizienten Umbau hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung braucht. Das Vorliegen eines qualifizierten kommunalen Wärmeplans kann daher als Chance betrachtet werden.
Die Ausweisung als Fernwärmeeignungsgebiet hat erst einmal keine direkte Auswirkung. Sie gibt lediglich eine Indikation dafür, dass sich das Gebiet bspw. aufgrund einer hohen Wärmedichte grundsätzlich für eine Versorgung mit Fernwärme eignet. Die Kennzeichnung als Eignungsgebiet bedeutet aber noch nicht automatisch, dass in diesem Areal auch tatsächlich Fernwärme ausgebaut wird.
Erst, wenn die Kommune eine zusätzliche, rechtsverbindliche Entscheidung darüber getroffen hat, dass es sich in dem Gebiet um ein Wärmenetzausbaugebiet handelt und entsprechend Klarheit darüber besteht, dass eine Anbindung an ein solches Wärmenetz möglich ist, gelten einen Monat nach Bekanntgabe dieser Entscheidung die entsprechenden Regelungen und Übergangsfristen des GEG zum Heizungstausch in Bestandsgebäuden.
Sofern in der beschlossenen Satzung kein Anschluss- und Benutzungszwang erankert ist, sind auch hier weiterhin individuelle Heizungen möglich. Wärmenetze können aber eine sehr gute Möglichkeit bieten, Wärme klimafreundlich und komfortabel bereitzustellen, sodass die Option eines Anschlusses in jedem Fall geprüft werden sollte.
Die Ausweisung als Eignungsgebiet für Einzelversorgung hat erst einmal keine direkte Auswirkung. Sie gibt lediglich eine Orientierung dafür, dass sich das Gebiet bspw. aufgrund einer geringeren Wärmedichte für eine leitungsgebundene Wärmeversorgung eher nicht eignet. Beim Einbau einer neuen Heizungsanlage kommen daher insbesondere dezentrale gebäudespezifische Anlagen, wie bspw. Wärmepumpen, infrage. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass auch hier Inselwärmenetze errichtet werden (bspw. im Umfeld kommunaler Gebäude).
Im aktuellen Gesetz ist vorgesehen, dass die zuständige Stelle (im Regelfall die Kommune) im Zuge der Erarbeitung des kommunalen Wärmeplans eine Entwurfsfassung desselbigen über den Zeitraum von einem Monat öffentlich auslegt. In dieser Zeit können Interessierte den vorläufigen Wärmeplan einsehen und Stellungnahmen abgeben. Die eingebrachten Stellungnahmen werden nach Ablauf der Frist entsprechend ausgewertet. Darüber hinaus werden in einigen Städten bzw. Kommunen zusätzliche Informationsveranstaltungen abgehalten, bei denen sich ebenfalls informiert und aktiv eingebracht werden kann.
Am 1. Januar 2024 traten gleichzeitig mit dem Wärmeplanungsgesetz Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Das GEG befasst sich in Abgrenzung zum WPG nicht mit dem Thema Planung und den Anforderungen an Wärmenetze, sondern enthält konkrete Vorgaben für Heizungsanlagen in Gebäuden. Neu eingebaute Heizungen müssen danach künftig grundsätzlich 65% der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen (sog. 65%-EE-Vorgabe).
Die Anforderungen sind technologieoffen ausgestaltet. Das GEG sieht – neben einem individuellen Nachweis auf Grundlage von Berechnungen – verschiedene pauschale Erfüllungsoptionen zur Einhaltung der 65%-EE-Vorgabe vor. Eine Erfüllungsoption ist der Anschluss an ein Wärmenetz.
Das GEG enthält daher auch Verknüpfungen zur Wärmeplanung.
So gilt die 65%-EE-Vorgabe des GEG einschließlich der Übergangsfristen des GEG für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten, bei denen es sich um einen Lückenschluss handelt, erst mit Ablauf der Fristen, die das Wärmeplanungsgesetz für die Erstellung von Wärmeplänen vorsieht. Ab wann die 65%-EE-Vorgabe gilt, hängt daher von der Größe des Gemeindegebiets ab. In einem der o. g. Gebäude, das in einem Gemeindegebiet mit 100.000 oder weniger Einwohnern liegt, kann bis zum Ablauf des 30. Juni 2028 eine Heizung eingebaut werden, die nicht die 65-Prozent-EE-Vorgabe erfüllt. Befindet sich das Gebäude in einem Gemeindegebiet mit mehr als 100.000 Einwohnern, gilt dies bis zum 30. Juni 2026. Damit wird es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, sich bei der Entscheidung für eine klimafreundliche Heizung an den Inhalten der Wärmepläne zu orientieren. (Quelle: BMWSB)
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