Messstellenbetrieb Strom
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen über den Messstellenbetrieb der ENERGIE.
Anleitung - Online-Zugang zu Ihrem iMSys über das Plusportal
Ihr Zugang zum Plusportal im Netz der ENERGIE
Ihr Zugang zum Plusportal im Netz der Versorgungsbetriebe Zellingen
DIE ENERGIE startet ab 2025 den stufenweisen Einbau von intelligenten Messsystemen (iMSys) für bestimmte Verbrauchs- und Erzeugungsgruppen nach dem aktuellen Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Der Zeitpunkt für den Wechsel hängt unter anderem vom Alter Ihres aktuellen Zählers und seiner Eichfrist ab.
Sie haben Interesse sich ein intelligentes Messsystem vor dem eigentlichen Pflichttermin einbauen zu lassen? Dann melden Sie sich einfach hier an.
Das Angebot zum Wechsel des bestehenden Zählers auf ein iMSys ist derzeit nur von folgenden Kundengruppen nutzbar:
- Bezugskunden mit einem Verbrauch ≤ 100.000 kWh/a
- Betreiber von Erzeugungsanlagen mit einer Anlagenleistung ≤ 100 kW
- Anschlussnutzer in der Netzebene 7 (Niederspannung)
Bei folgenden Konstellationen schließen wir derzeit aus technischen Gründen den Wechsel auf ein iMSys aus:
- Anlagen, bei denen am Zählerplatz keine ausreichende Mobilfunkverbindung vorhanden ist.
- Anlagen, bei denen die beantragte Zählerart bereits vorhanden ist.
- Messstellenbetrieb, der durch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber ausgeführt wird.
- Anlagen, bei denen der Zählerplatz die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt. Sprechen Sie hierzu bitte Ihren Elektrofachbetrieb im Vorfeld an, ggf. ist hier vorab eine Erneuerung der Zählerverteilung notwendig.
Für den Messstellenbetrieb stellen wir entsprechend Ihrem jährlichen Verbrauch oder Ihrer installierten Erzeugungsleistung einen jährlichen Betrag gemäß unserem Preisblatt in Rechnung. Der Auftrag steht unter Vorbehalt der technischen Umsetzbarkeit des Einbaus. Sollte sich daher im Rahmen der Machbarkeitsprüfung herausstellen, dass Ihre Messstelle noch nicht umrüstbar ist, sind wir verpflichtet, einen vorzeitigen Einbau einer sog. modernen Messeinrichtung (mME) vorzunehmen.
Alle von uns eingesetzten Zähler genügen den gesetzlichen Anforderungen. Die Funktionsfähigkeit und Kompatibilität mit der Hardware von Drittanbietern (z. B. kundeneigene Ausleseadapter) liegt nicht in unserem Verantwortungsbereich. Wünsche nach bestimmten Zählerherstellern können wir nicht berücksichtigen.