Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Netzdienliche Steuerung von Wallboxen, Wärmepumpen und Co.: Das kommt auf Sie zu

Die neuen Regelungen helfen dabei, steuerbare Verbrauchseinrichtungen kurzfristig, sicher und zügig in das Stromnetz zu integrieren. Sie gelten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW, die ab dem 01.01.2024 eingebaut wurden.

Für Bestandsanlagen, die vor dem 01.01.2024 eingebaut wurden, besteht die Möglichkeit freiwillig in die neue Regelung zu wechseln. Wenn Sie sich dafür entscheiden, freiwillig früher in die neuen Regelungen zu wechseln, ist diese Entscheidung verbindlich. Ein Zurückwechseln ist dann nicht mehr möglich.

Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Der Begriff „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ bezeichnet bestimmte elektrische Geräte mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt. Dazu zählen:

  • Wallboxen für E-Autos
  • Wärmepumpen
  • Klimaanlagen
  • Stromspeicher

Im Rahmen der Energiewende und öffentlichen Förderungen werden immer mehr Wärmepumpen, Wallboxen und weitere „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ in Deutschland installiert. Das ist ein wichtiger Schritt auf unserem Weg in eine klimaneutrale Zukunft, stellt das Stromnetz aber vor eine Herausforderung. Vor allem in Stoßzeiten, wenn viele Elektrofahrzeuge geladen und andere Geräte betrieben werden, wird das Netz stark belastet. Um die Stabilität weiterhin zu gewährleisten, hat die Bundesnetzagentur Regelungen zur Ausgestaltung des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Demnach dürfen Netzbetreiber den Energiebezug von den genannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen „dimmen“, also reduzieren, um einen Engpass im lokalen Stromnetz zu vermeiden. Für Sie kann das in seltenen Einzelfällen bedeuten, dass z. B. Ihr E-Auto phasenweise langsamer lädt. Ihr üblicher Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen.

Was Sie wissen sollten

Das gilt seit dem 01.01.2024
Bis Ende 2023 konnten Sie selbst entscheiden, ob Sie Ihre Geräte von Ihrem Netzanbieter steuern lassen. Voraussetzung war ein separater Stromzähler. Jetzt ist die Teilnahme an der netzdienlichen Steuerung für alle Wallboxen, Wärmepumpen und Co. mit einer Leistung von mehr als 4,2 Kilowatt Pflicht. Sie benötigen auch keinen separaten Stromzähler mehr. Als Gegenleistung für die Dimmung durch den Netzbetreiber können Sie einen vergünstigte Netzentgelte erhalten.

Informationen zur Dimmung 
Die gesetzliche Regelung zur Dimmung von Anlagen wie Wallboxen, Wärmepumpen oder Stromspeichern von Photovoltaikanlagen durch den Netzbetreiber dient einzig der Beständigkeit des Stromnetzes. Diese Maßnahme wird nur ergriffen, wenn sie zur Aufrechterhaltung der Systemstabilität zwingend erforderlich ist. Im Normalfall findet somit keine Steuerung durch den Netzbetreiber statt. Ist es dennoch im Einzelfall notwendig, ist zu jeder Zeit eine Mindestleistung für Ihre Geräte garantiert. Konkrete Informationen, bspw. zum Zeitpunkt oder zur Intensität des Dimmens, finden Sie voraussichtlich ab Frühjahr 2025 auf einer öffentlichen gemeinsamen Internetplattform der Netzbetreiber. 

Ausnahmeregelungen für große Wärmepumpen
Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung von mehr als 11 Kilowatt dürfen - unabhängig von der gesetzlichen Vorgabe - auch in Phasen der Dimmung durch den Netzbetreiber mit 40 Prozent ihrer Leistung betrieben werden. Beispielsweise kann die Wärmepumpe eines Mehrfamilienhauses mit einer Anschlussleistung von 20 Kilowatt dann trotz der Drosselung 8 Kilowatt beziehen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass mehrköpfige Haushalte zu jeder Zeit mit ausreichend Energie versorgt werden.

So setzen wir bei der ENERGIE die neuen Regelungen um

Wenn Sie seit 2024 ein steuerbares Gerät angeschlossen haben, profitieren Sie von den Entlastungen. Die Anmeldung Ihrer neuen steuerbaren Verbrauchseinrichtung beim Netzbetreiber erfolgt im Regelfall durch Ihren Elektrofachbetrieb. Als Gegenleistung für die Steuerungsmöglichkeit erhalten Sie eine finanzielle Vergütung in Form eines reduzierten Netzentgelts. Dazu hat der Gesetzgeber ab 1. Januar 2024 zwei unterschiedliche Vergütungsmodelle (Module) vorgesehen: In Modul 1 erhalten Sie eine pauschale jährliche Prämie für die flexible Steuerung. Sofern Sie als Anlagenbetreiber keine andere Wahl treffen, gilt für Sie automatisch Modul 1. Alternativ entscheiden Sie sich mit Modul 2 für eine prozentuale Netzentgeltreduzierung für jede Kilowattstunde, die durch flexible Verbraucher bezogen wird. Hierfür ist ein separater Zähler notwendig.

Die Realisierung der Vorgaben erfolgt automatisch

Sie selbst müssen nicht aktiv werden – auch nicht, wenn Sie ein steuerungspflichtiges Gerät besitzen. Ihr Netzanbieter informiert Sie frühzeitig, bevor die Regelungen zur Dimmung elektrischer Anlagen umgesetzt werden. Steuerbare Geräte, die vor 2024 in Betrieb genommen wurden und keine freiwillige § 14a EnWG-Vereinbarung bis zum 31.12.2023 geschlossen haben, bleiben von den Vorgaben ausgenommen. Es besteht aber die Möglichkeit, Ihre Anlage freiwillig von Ihrem Netzbetreiber steuern zu lassen, um von den Vergünstigungen zu profitieren. Dies muss über unser Netzportal abgewickelt werden. Die Anmeldung können Sie – unter Einbindung Ihres Elektrofachbetriebes – ganz bequem über unser Portal abwickeln. Für Kunden mit einer freiwilligen § 14a EnWG-Vereinbarung gilt der Bestandsschutz bis zum 31.12.2028. Jedoch ist ein freiwilliger Wechsel in die neuen Festlegungen jederzeit möglich. 

Hinweis zu Ihrer Stromrechnung

Aufgrund der Kurzfristigkeit kann es vorübergehend vorkommen, dass Ihr reduziertes Netzentgelt nicht auf Ihrer Stromrechnung ersichtlich ist. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, Ihre Entlastung ordnungsgemäß umzusetzen und verrechnen den Ihnen zustehenden Betrag natürlich rückwirkend.

Vergütungsmodelle: Ihre Möglichkeiten

Wenn Sie ein Gerät besitzen, dass von Ihrem Netzbetreiber gedimmt werden kann, steht Ihnen eine finanzielle Vergütung zu. Diese wird in Form eines reduzierten Netzentgeltes ausgezahlt. Es gibt drei verschiedene Berechnungslogiken, sogenannte Module der Netzentgeltreduzierung, zwischen denen Sie wählen können. Zunächst werden Sie automatisch Modul 1 zugeordnet, können aber einen Wechsel zu Modul 2 beantragen oder ab 2025 das Zusatzmodul 3 beanspruchen.

  MODUL 1 MODUL 2 MODUL 3
  Standardmäßig hinterlegt Wechsel muss beim Energielieferanten beauftragt werden Optionales Zusatzmodul zu Modul 1
REDUZIERUNG Pauschale Reduzierung des Netzentgeltes zwischen 110 und 190 Euro (brutto) Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises um 60 % Tageszeitabhängige Netzentgelte
GÜLTIG AB 01.01.2024 01.01.2024 01.04.2025
GEEIGNET FÜR Anlagen ohne und mit separatem Zähler, Anlagen mit und ohne registrierender Leistungsmessung Ausschließlich Anlagen mit separatem Zähler, Nur Anlagen ohne registrierender Leistungsmessung Anlagen ohne und mit separatem Zähler, Nur Anlagen ohne registrierender Leistungsmessung, Intelligentes Messsystem muss vorhanden sein
ABRECHNUNG Jährlich Jährlich Jährlich
MESSUNG Gemeinsame Verbrauchsmessung, Getrennte Verbrauchsmessung ist möglich Getrennte Verbrauchsmessung ist notwendig Gemeinsame Verbrauchsmessung, Getrennte Verbrauchsmessung ist möglich

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welches Modul sich für Sie eignet, stehen Ihnen unsere Expertinnen und Experten jederzeit beratend zur Seite.