Das Einmaleins der Einspeiseabrechnung – unsere Expertin im Interview

  • Energiesparen, Energiewissen
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Im Versorgungsgebiet der ENERGIE boomen Photovoltaikanlagen: 2023 haben sich über 750 Haushalte dafür entschieden, umweltfreundlichen Strom selbst zu erzeugen. Doch wer PV nutzt, muss sich auch um die Einspeiseabrechnung kümmern – und die kann auf den ersten Blick ziemlich kompliziert wirken. DIE ENERGIE sorgt für besseres Verständnis:

Die Einspeiseabrechnung ist der Prozess, bei dem der erzeugte Strom aus einer PV-Anlage ins öffentliche Stromnetz eingespeist und vom Netzbetreiber vergütet wird. Dabei wird die Menge des eingespeisten Stroms mithilfe eines speziellen Zählers gemessen, der die erzeugte und ins Netz abgegebene Energie erfasst.

So berechnen Sie die Vergütung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt die Höhe der Vergütung fest. Diese variiert je nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme und Größe der Anlage. Die Vergütung wird berechnet, indem die eingespeiste Strommenge mit dem aktuellen Einspeisetarif multipliziert wird. Zum Beispiel erhält der Betreiber bei einem Einspeisetarif von 10 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und einer Einspeisung von 1.000 kWh insgesamt 100 Euro (1000 kWh x 0,10 Euro/kWh).

Gabriele Diel ist Mitarbeiterin im Einspeisemanagement der ENERGIE und kennt sich bestens mit der Einspeiseabrechnung aus. Im Interview beantwortet sie die am häufigsten gestellten Fragen:

Wie sieht die Einspeiserechnung bei der ENERGIE aus?

In der Regel wird der erzeugte Strom erst einmal selbst gebraucht und nur der überschüssige Strom ins Netz eingespeist. Nur die eingespeiste Menge taucht dann auch auf der Rechnung auf. Die entsprechenden Kilowattstunden werden dann mit dem aktuellen Vergütungspreis multipliziert. Das wiederum ergibt den Gesamtbetrag.

Worum müssen sich ENERGIE-Kunden bezüglich der Einspeiseabrechnung kümmern?

Um sehr wenig: Die Rechnungen werden einmal jährlich versandt, das passiert Mitte bis Ende Januar. Die Zählerstände müssen uns in dieser Zeit von den Anlagenbetreibern in den meisten Fällen selbst gemeldet werden – nur die großen Anlagen sind fernauslesbar. Die Kunden werden aber rechtzeitig erinnert: Mitte Dezember senden wir ihnen eine Karte, die sie ausfüllen und an uns zurückschicken können. Online ist das Ganze natürlich auch möglich. Die Rechnung wird anschließend für das vergangene Jahr erstellt und das, was von Januar bis November vom Netzbetreiber bereits vorausgezahlt wurde, wird gegengerechnet.

Welche Zahlen sind für die Einspeiseabrechnung relevant und woher bekommt man diese?

Der Zählerstand, den man am Zähler im Zählerkasten ablesen kann, ist für die Rechnung essenziell. Dabei handelt es sich um einen „Zweirichtungszähler“, der den Bezug der Anlage unter der Kennzahl 1.8.0 anzeigt. Unter 2.8.0 findet man die Zahl, die die Einspeisung der Anlage betrifft. Ein solcher Zähler wird vom Netzbetreiber eingebaut, wenn die neue Anlage in Betrieb genommen wird, also muss sich auch darum nicht selbst gekümmert werden.

Seit zwei Jahren gibt es die „Kleinunternehmerregelung“ in vereinfachter Form – wie können Kunden davon profitieren?

Durch diese Regelung muss in den meisten Fällen keine Umsatzsteuer mehr bezahlt werden. Damit diese Veränderung bei bereits installierten Anlagen angewandt wird, müssen Kunden sich zunächst mit dem Finanzamt oder ihrem Steuerberater abstimmen – dann wissen sie, ob wir die Rechnung ohne Umsatzsteuer erstellen können. Wenn dann alles in trockenen Tüchern ist, reicht für uns eine Mail oder ein Brief, in dem steht, ab wann der Anlagenbetreiber in die Kleinunternehmerregelung wechseln möchte. Das geht allerdings immer nur zum ersten Januar eines Jahres, also den Kalender im Auge behalten! Bei den meisten neuen Anlagen wird jedoch gleich die Kleinunternehmerregelung angewandt.

Wohin kann man sich wenden, wenn man mit der Rechnung nicht zurechtkommt?

Wir haben ein Einspeiseteam mit mehreren Kollegen, die für telefonische Fragen zuständig sind. Zu erreichen sind sie unter der Nummer 09353 7901-99803. Wir helfen gerne weiter!